Waldorf-Frommer-Abmahnung für Film „Pokémon“ – Risiko strafbewehrte Unterlassungserklärung
- 2 Minuten Lesezeit
Teure Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung
Sie haben Post wegen einer Urheberrechtsverletzung von der Anwaltskanzlei Waldorf Frommer aus München erhalten? Ihnen wird vorgeworfen, den Film „Pokémon: Detective Pikachu“ bzw. „Pokémon: Meisterdetektiv Pikachu“ illegal im Internet verbreitet zu haben?
Daher macht Waldorf Frommer für Warner Bros. Entertainment Schadenersatz geltend, verlangt die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und fordert auch noch die Zahlung der Rechtsanwaltskosten.
Forderungen in der Waldorf-Frommer-Abmahnung
- Strafbewehrte Unterlassungserklärung
- Schadenersatz für Filmproduzentin
- Anwaltliche Gebühren für W&F
Folgendes ist als Abgemahnter unbedingt zu beachten
Auf eine Waldorf-Frommer-Abmahnung kann man unterschiedlich reagieren. Allerdings gibt es ein paar Grundsätze, die man beachten sollte, um den Schaden nicht auch noch zu vertiefen. Sehr oft können wir bei der Verteidigung von solchen Abmahnungen immens helfen und den Schaden ganz abwenden, jedenfalls die Forderungen minimieren. Daher gilt allgemein:
- Bleiben Sie ruhig.
- Nehmen Sie keinen Kontakt zu Waldorf Frommer auf.
- Leisten Sie keine Zahlung.
- Geben Sie ohne anwaltlichen Rat keine Unterlassungserklärung ab.
Ist die Unterlassung einmal unterschrieben und akzeptiert, ist der Unterlassungsvertrag mit Warner Bros. Entertainment ein Leben lang wirksam.
Finanzielles Risiko: die vorformulierte strafbewehrte Unterlassungserklärung
Von Zahlungen und der Gegenzeichnung der vorformulierten Unterlassungserklärung ist daher abzuraten, da diese Handlungen ein mögliches Schuldanerkenntnis vermuten lassen sowie ein hohes finanzielles Risiko mit sich bringen.
Jeder Verstoß in der Zukunft gegen das lebenslängliche Unterlassungsversprechen – ein erneuter Down- bzw. Upload des gegenständlichen Films – kann eine Geldstrafe von bis zu 5.000,00 Euro nach sich ziehen; je Neuverstoß! Daher gilt hier höchste Vorsicht.
Warum erhalten Sie eine Waldorf-Frommer-Abmahnung?
Der Vorwurf aus dem Abmahnschreiben das sog. Filesharing von urheberrechtlich geschützten Filmwerken ist verboten. Mithin ist die Abmahnung dem Grunde nach regelmäßig berechtigt. Das bedeutet, dass Jemand den Down- bzw. Upload von „Pokémon: Meisterdetektiv Pikachu“ verursacht haben muss. Hier kommen oft viele Personen (Nutzer des Internets) in Betracht: Familie, Gäste und Besucher, Nachbarn und auch Mitarbeiter im Büro.
Daher ist der Internet-Anschlussinhaber nicht automatisch in der Haftung. Es besteht vielmehr die Möglichkeit, die im Wege einer Waldorf-Frommer-Abmahnung geltend gemachten Forderungen zu minimieren.
Ist der Abgemahnte als Internet-Anschlussinhaber überhaupt nicht in der Haftung, kann man mit einer sauberen Verteidigung durch einen erfahrenen Anwalt im Urheberrecht die Forderungen sogar ganz abzuwehren. Dann hat der Betroffene weder eine riskante Unterlassungserklärung abzugeben noch Geld zu zahlen.
Muss gute Verteidigung teuer sein? Nein!
Im ersten Moment löst eine Abmahnung im Urheberrecht einen großen Schreck aus. Dabei gibt es anwaltliche Hilfe für faire Pauschalpreise und guten Erfolgsaussichten! Gerade in Konstellationen, in denen die ernsthafte Möglichkeit besteht, dass ein Dritter die Tat begangen hat, sollte man sich vehement verteidigen. In vielen Fällen lassen sich die Vorwürfe entkräften.
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Unser qualifiziertes Team hilft Ihnen bei der Abwehr von Forderungen aus einer teuren Abmahnung. Lassen Sie sich individuell betreuen und profitieren Sie aus unserer Erfahrung aus unzähligen Verfahren im Urheberrecht.
Was können Sie von uns erwarten?
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