Waldorf-Frommer-Abmahnung für StockFood GmbH wegen unberechtigter Bildernutzung

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Aktuell liegt mir eine Abmahnung der Münchener Kanzlei Waldorf Frommer zur Bearbeitung vor, welche diese im Auftrag der StockFood GmbH ausspricht. Anlass der Abmahnung ist die unlizenzierte Vervielfältigung und öffentliche Zugänglichmachung geschützten Bildmaterials.

Die Kanzlei Waldorf Frommer führt in der Abmahnung aus, die StockFood GmbH sei für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland ausschließlich berechtigt, Unterlassungs-, Auskunfts-, Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche bezüglich der unberechtigten Nutzung des gegenständlichen Bildmaterials geltend zu machen.

Bei dem Bildmaterial handelt es sich um ein Lichtbild aus dem Bereich der sogenannten Food-Fotografie. Das Bild zeigt zwei anstoßende Champagnergläser mit pastellfarbenen Blüten.

Zunächst fordert die Kanzlei Waldorf Frommer die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Auf diese Weise soll sichergestellt werden, dass sich der gegenständliche Urheberrechtsverstoß künftig nicht wiederholt.

Bei Abmahnungen wegen unberechtigter Verwendung urheberrechtlich geschützter Bilder wird die Abgabe einer Unterlassungserklärung häufig ratsam sein, um ein sehr kostspieliges Gerichtsverfahren zu vermeiden. Jedoch sollte niemals die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung einfach unterschrieben werden. Die Unterlassungserklärung sollte immer nur nach ausführlicher anwaltlicher Beratung in modifizierter Form abgegeben werden. Hierbei unterstütze ich Sie gerne.

Weiter verlangt die Kanzlei Waldorf Frommer detailliert Auskunft über Umfang der unlizenzierten Verwendung sowie die Herkunft des widerrechtlich verwendeten Bildmaterials.

Auch diese geforderten Auskünfte sollten nur nach eingehender Prüfung durch einen Anwalt erteilt werden, da Waldorf Frommer anhand dieser Auskünfte in einem zweiten Schritt die Schadensersatzansprüche beziffern wird, die gegenüber dem Abgemahnten erhoben werden.

Bei Erhalt einer Waldorf-Frommer-Abmahnung für die StockFood GmbH wegen unerlaubter Bildernutzung müssen Sie unbedingt reagieren. Lassen Sie sich umfassend über die Möglichkeiten beraten, auf eine solche Abmahnung zu reagieren.

Beachten Sie die in der Abmahnung gesetzte Frist aber lassen Sie sich nicht unter Druck setzen und nehme Sie auch nicht selbst vorschnell Kontakt zu den Abmahnern auf!

Gerne können Sie mir Ihre Waldorf-Frommer-Abmahnung wegen unberechtigter Bildernutzung per E-Mail oder per Fax zukommen lassen. Ich werde mich dann mit Ihnen in Verbindung setzen. Die telefonische Ersteinschätzung ist dabei kostenlos.


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