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Waldorf Frommer Abmahnung für „Two and a Half Men" | Zahlen und unterschreiben Sie nichts!

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Die Warner Bros. Entertainment GmbH lässt Rechteinhaber durch die Kanzlei Waldorf Frommer wegen eines vorgeblichen Urheberrechtsverstoßes an zwei Episoden der TV-Serie Two and a Half Men verfolgen. Waldorf Frommer fordert hierbei von den Rechteinhabern nicht nur die Abgabe einer Erklärung, zukünftige Urheberrechtsverletzungen zu unterlassen. Vielmehr wird von den Abgemahnten auch die Zahlung eines Vergleichsbetrages in Höhe von insgesamt 815,00 Euro gefordert. Die Abmahnung kann dem betroffenen Anschlussinhaber daher durchaus teuer zu stehen kommen.

Wie kommt es zu einer Waldorf Frommer Abmahnung

Der grundsätzliche Zweck einer Abmahnung ist dabei grundsätzlich legitimer Art. Durch die Entwicklung des Internets wurde das weltweite Teilen von Inhalten zwischen verschiedenen Menschen wesentlich erleichtert. Dies fördert jedoch nicht nur die Kommunikation zwischen den Nutzern, sondern ermöglicht gleichzeitig auch den schnellen und vor allem unkontrollierten Austausch von Dateien. Besteht für diese Dateien ein urheberrechtlicher Schutz, entsteht für den Inhaber der Verwertungsrechte ein durchaus beachtlicher wirtschaftlicher Schaden. Durch eine Abmahnung sollen daher insbesondere die Nutzer von Tauschbörsen für Dateien im Internet abgeschreckt und gleichzeitig die wirtschaftlichen Verluste dieses Filesharings verringert werden.

Auf Abmahnungen spezialisierten Kanzleien wie Waldorf Frommer geht es hierbei jedoch in erster Linie nicht um den Schutz von immateriellen Werten. Vielmehr hat sich um Bereich der Abmahnungen inzwischen ein durchaus lukratives Geschäft entwickelt. Die für diese Kanzleien tätigen Rechtsanwälte bearbeiten meistens ausschließlich Urheberrechtsverletzungen und finanzieren sich daher hauptsächlich durch das unüberlegte Vorgehen zahlreicher Internetnutzer.

Abmahnung als Folge einer Urheberrechtsverletzung

Eine Urheberrechtsverletzung im Internet kann dabei grundsätzlich sehr schnell verwirklicht werden. Da insbesondere im Bereich des Filesharings die Internetverbindung des Nutzers auch stets für den Upload von Dateien verwendet wird, kommt es hierbei häufig für den Nutzer unbemerkt zu einer klaren Urheberrechtsverletzung. In der Praxis nicht so klar erscheint hingegen die Haftung des Anschlussinhabers für diese Urheberrechtsverletzung. Da nicht immer der Anschlussinhaber auch tatsächlich der Nutzer der Internetverbindung zum fraglichen Zeitpunkt der Rechtsverletzung war, kann es hierbei schnell zu einer ungerechtfertigten Annahme der Täterschaft des Anschlussinhabers kommen.

Kann der Anschlussinhaber hingegen weitere Personen mit Zugang zu dem Internetanschluss benennen und kommen diese zudem auch als Täter für die Rechtsverletzung in Betracht, kann eine Täterschaft des Anschlussinhabers regelmäßig ausgeschlossen werden. Da die Höhe des geforderten Vergleichsbetrages hierdurch deutlich reduziert wird, sollte der Abgemahnte auf keinen Fall die Möglichkeit zum Widerspruch ungenutzt verstreichen lassen.

Anwaltliche Vertretung bei dem Erhalt einer Abmahnung der Rechtsanwälte Waldorf Frommer

Hinsichtlich des richtigen Vorgehens nach Erhalt einer Abmahnung sollte daher bestenfalls ein spezialisierter Rechtsanwalt konsultiert werden. In diesem Zusammenhang besonders wichtig ist jedoch die Einhaltung der in der Abmahnung genannten Fristen. Werden diese hingegen ignoriert, drohen durch weitere rechtliche Schritte regelmäßig auch noch deutlich höhere Kosten für den Anschlussinhaber.

Für die außergerichtliche Vertretung halten wir faire und transparente Pauschalangebote vor. Sprechen Sie uns gern darauf an.


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