Waldorf Frommer Abmahnung für Warner Bros. Entertainment GmbH wegen des Films „American Sniper"

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Aktuell liegt mir eine Abmahnung der Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer aus München vor, die für eine ihrer Mandantinnen, die  Warner Bros. Entertainment GmbH, die Verletzung deren Rechte an dem Film „American Sniper - Die Geschichte des Scharfschützen Chris Kyle” durch sog. Filesharing abmahnen.

„American Sniper - Die Geschichte des Scharfschützen Chris Kyle” basiert auf der wahren Geschichte des amerikanischen Soldaten Chris Kyle, der als effizientester Scharfschütze des US-amerikanischen Militärs gilt und der im Irakkriegs zu verschiedenen Einsätzen kam.

Was will Waldorf Frommer?

Waldorf Frommer wirft dem Abgemahnten vor, den Film „American Sniper - Die Geschichte des Scharfschützen Chris Kyle” via Filesharing öffentlich zugänglich gemacht und damit die Urheberrechte ihrer Mandantin, der Warner Bros. Entertainment GmbH, verletzt zu haben. Waldorf Frommer verlangt die Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Zahlung von Schadensersatz in Höhe von 815,00 €.

Wenn Sie als Adressat einer Abmahnung mit dem Vorwurf, der Ihnen gemacht wird, nichts anfangen können und sich fragen, wie es dazu kommen konnte, dass Sie diese unliebsame Post erhalten, sollten Sie zunächst folgende Punkte überprüfen:

  • Prüfen Sie, ob der Film „American Sniper - Die Geschichte des Scharfschützen Chris Kyle” tatsächlich über Ihren Internetanschluss öffentlich zugänglich gemacht worden sein könnte. Schauen Sie nach ob
  • auf Ihrem Computer eine entsprechende Datei gespeichert ist
  • eine Filesharing-Software auf Ihrem Computer vorhanden ist
  • Versuchen Sie zu rekonstruieren, wo Sie sich zum Zeitpunkt der angeblichen öffentlichen Zugänglichmachung des Films befunden haben und
  • ob Ihr Computer überhaupt mit dem Internet verbunden oder vielleicht nicht einmal eingeschaltet war
  • Kommt ein Familienmitglied, ein Freund oder ein Bekannter als Täter in Betracht?
  • Erfolgt der Zugang zum Internet über ein WLAN-Netzwerk installiert und ist dieses mit einem WPA2-Schlüssel hinreichend gesichert?

Was Sie tun und was Sie nicht tun sollten:

  • Unterschreiben Sie nicht die geforderte Unterlassungserklärung. Wenn Sie die fragliche Urheberrechtsverletzung nicht begangen haben sollte alles versucht werden, um keine Unterlassungserklärung abzugeben. Auch wenn die Gefahr eines künftigen Verstoßes gegen die Unterlassungserklärung gering scheinen mag, können die potentiellen finanziellen Konsequenzen verheerend sein.
  • Rufen Sie Waldorf Frommer nicht an. Ihr Gesprächspartner kann in einem möglichen Gerichtsverfahren als Zeuge für Sie belastende Äußerungen benannt werden. Man ist dort auch nicht daran interessiert, mit Ihnen gemeinsam an einer Klärung des Sachverhalts zu arbeiten, sondern vielmehr daran, Sie möglichst schnell zu einer Zahlung zu bewegen.
  • Holen Sie anwaltlichen Rat ein. Die Hemmschwelle, hierdurch ggf. weitere unabsehbar hohe Kosten auszulösen, ist nachvollziehbar. Seriös arbeitende Rechtsanwälte, die sich auf die Verteidigung gegen Filesharing-Abmahnungen spezialisiert haben, wissen das und bieten Ihnen vor der Mandatierung eine außergerichtliche Vertretung zu einem angemessenen und klaren Pauschalpreis an.

Wenn Sie selbst die Rechtsverletzung nicht begangen haben und andere Personen als Täter konkret in Betracht kommen, bestehen gute Erfolgsaussichten, sich gegen die Abmahnung erfolgreich zur Wehr zu setzen.

Ich berate meine Mandanten seit 2006 u.a. auf dem Gebiet des Urheberrechts. Auch das Filesharing gehört zu meinen Schwerpunkten. Wenn Sie eine Abmahnung von Waldorf Frommer wegen des Films „American Sniper - Die Geschichte des Scharfschützen Chris Kyle” erhalten haben, treten Sie gerne unverbindlich mit mir in Kontakt. Das Ziel meiner Tätigkeit ist stets, dass Sie nach Möglichkeit keinen Cent an Waldorf Frommer zahlen.

Übersenden Sie mir bitte die Abmahnung per E-Mail an info@ra-mauritz.de oder per Telefax unter 0211 911 87 244. Sie können mich auch gerne vorab telefonisch unter 0211 911 87 243 kontaktieren; die erste Kontaktaufnahme ist kostenlos, d.h. durch die Übersendung der Abmahnung und eine erste Einschätzung der Erfolgsaussichten entstehen Ihnen keine Kosten. Ein Termin bei mir vor Ort ist nicht notwendig. Fälle dieser Art können mittels E-Mail und Telefon/Telefax bundesweit bearbeitet werden. Erwarten Sie keine langen Wartezeiten. Sollte ich nicht sofort persönlich erreichbar sein, hinterlassen Sie mir eine Nachricht und ich rufe schnellstmöglich zurück.


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