Waldorf-Frommer-Abmahnung | Gods of Egypt (Film) soll € 915,00 kosten? Bundesweite Hilfe  

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Sie haben eine Waldorf-Frommer-Abmahnung im Auftrag der Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft erhalten, weil Sie angeblich den Film „Gods of Egypt“ illegal im Internet angeboten haben? Gerne vertrete ich Sie, wenn die Forderung nach Bezahlung der € 915,00 sowie der Abgabe einer lebenslang gültigen Unterlassungserklärung ganz oder teilweise unrechtmäßig ist.

Was ist eine Waldorf-Frommer-Abmahnung?

Wenn Sie eine Abmahnung von Waldorf Frommer erhalten, sollten Sie zunächst Ruhe bewahren. Lassen Sie sich von dem Abmahnschreiben nicht einschüchtern, nehmen Sie es aber ernst. In vielen Fällen haftet der Anschlussinhaber nicht, da jemand anders dein Film „Gods of Egypt“ angeboten hat.

Der Vorwurf in den Briefen ist die unerlaubte Vervielfältigung des Filmes „Gods of Egypt“ in einer Internettauschbörse („Filesharing“). Das Abmahnschreiben enthält die Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie zur Zahlung von Schadensersatz und Aufwendungsersatz in Höhe von insgesamt € 915,00. Dem Abmahnschreiben ist regelmäßig eine vorformulierte, strafbewehrte Unterlassungserklärung beigefügt, welche der Adressat der Abmahnung unterzeichnen und an die Gegenseite zurücksenden soll. 

Mit einer Abmahnung soll die Sache schnell und kostengünstig ohne ein gerichtliches Verfahren geklärt werden.

Muss man die Unterlassungserklärung abgeben?

Sie sind als Anschlussinhaber nicht automatisch verpflichtet, die Unterlassungserklärung abzugeben und zu bezahlen. Wenn Sie als Täter haften, müssen Sie theoretisch eine Unterlassungserklärung abgeben und die € 915,00 bezahlen. Wenn Sie „nur“ als Störer haften, müssen Sie neben der Unterlassungserklärung lediglich € 215,00 bezahlen, da dann der Schadenersatz wegfällt.

Jeder Fall ist anders, daher ist der generelle Rat, sofort eine modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben, nicht nur falsch, sondern kann auch fatale Folgen haben. Verstößt man nämlich gegen die Unterlassungserklärung durch erneutes Anbieten des Films „Gods of Egypt“, so löst dies eine Vertragsstrafe von € 5.000,00 aus. Daher sollte man vor Abgabe der modifizierten Unterlassungserklärung sicherstellen, dass in Zukunft das Angebot dieses Films definitiv ausgeschlossen ist. Andernfalls verschlimmert sich die Angelegenheit in finanzieller Hinsicht um ein Vielfaches. Insbesondere dann, wenn man überhaupt nicht weiß, wer den Film „Gods of Egypt“ angeboten hat, sollte man niemals eine (modifizierte) Unterlassungserklärung abgeben.

Die Verpflichtung zur Abgabe einer Erklärung und Zahlung hängt außerdem grundsätzlich davon ab, inwieweit dem Inhaber des Internetanschlusses ein Vorwurf für das Anbieten des Films durch ihn oder andere im Haushalt gemacht werden kann. Hier setzt die anwaltliche Verteidigung an, nämlich in der Prüfung der Verantwortlichkeit im Einzelfall.

Nutzen Sie bei einer Waldorf-Frommer-Abmahnung meine kostenlose Erstberatung!

Um die Frage zu klären, ob Sie als Anschlussinhaber bei einer Waldorf-Frommer-Abmahnung wegen des Films „Gods of Egypt“ haftbar sind, weil andere die Serie über Ihren Anschluss angeboten haben, sollten Sie einen erfahrenen Anwalt, wie Matthias Hechler, M.B.A., telefonisch für eine kostenlose Erstberatung täglich von 8:00 Uhr bis 20:00 kontaktieren (Telefonnummer siehe oben rechts auf dieser Seite). Sie können auch das Kontaktformular unter www.abmahnungs-abwehr.de/abmahnung-waldorf-frommer/nutzen. Ich habe tausende Abmahnungen von Waldorf Frommer bearbeitet.

Lesen Sie hier die Bewertungen meiner Mandanten.

Die Vorteile der Anwaltskanzlei Hechler sind:

  • Keine standardmäßige Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung
  • Erfahrung mit über 17.000 Filesharing-Abmahnungen
  • Faire Pauschalpreise
  • Bundesweite Hilfe

Ich freue mich auf Ihren Anruf.

Lesen Sie auch hier über eine Abmahnung wegen „Jane Got a Gun“.


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