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Waldorf Frommer Abmahnung? Hier erfahren Sie, wie Sie richtig auf eine solche Abmahnung reagieren!

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Eine Waldorf Frommer Abmahnung kann grundsätzlich jeden Anschlussinhaber treffen. Diese Erfahrung müssen derzeit wieder zahlreiche Abgemahnte machen, die von Waldorf Frommer mit der Aufforderung zur Zahlung eines Vergleichsbetrages in Höhe von 815,00 € aufgrund eines vermeintlichen Urheberrechtsverstoßes konfrontiert werden. Dieses radikale Vorgehen löst bei dem Abgemahnten zunächst Empörung aus, hat sich jedoch mittlerweile in der Branche etabliert.

Wie kommt es zu einer Abmahnung durch die Münchener Kanzlei Waldorf Frommer

Der Grund für das nachdrückliche Handeln der Rechteinhaber ist der hohe wirtschaftliche Verlust, der jährlich durch den Betrieb von Tauschbörsen im Internet verursacht wird. Auf diesen kommt es bevorzugt zu einem Austausch von urheberrechtlich geschützten Werken aus der Musik- oder Filmbranche, die häufig erst seit kurzer Zeit auf dem Markt erhältlich sind und daher eigentlich hohe Verkaufspreise im regulären Handel erzielen würden.

Den wirtschaftlichen Verlust versuchen die Rechteinhaber in Zusammenarbeit mit spezialisierten Kanzleien einzudämmen. Neben der Forderung nach einem Schadensersatz spielt in diesem Zusammenhang insbesondere auch die abschreckende Wirkung einer Abmahnung eine entscheidende Wirkung. Durch die allgegenwärtige Gefahr des Erhalts eines solchen unliebsamen Schreibens sollen die potentiellen Nutzer der Tauschbörsen von der tatsächlichen Nutzung abgehalten werden. Dieses eigentlich legitime Prinzip hat jedoch mittlerweile durch die radikalen Methoden der spezialisierten Kanzleien einen zweifelhaften Ruf erlangt.

Gegenstand der Waldorf Frommer Abmahnung

Innerhalb der Abmahnung wird dem Abgemahnten in dem hier konkreten Fall vorgeworfen, er habe die Urheberrechte der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH an dem Filmwerk „Nachts im Museum – Das geheimnisvolle Grabmal“ verletzt. In der Folge soll der Anschlussinhaber neben den bereits genannten 815,00 € auch eine Unterlassungserklärung hinsichtlich weiterer möglicher Urheberrechtsverletzungen im Internet abgeben. 

Auch wenn ein solches Schreiben zunächst eindrucksvoll wirkt, gibt es dennoch effektive Möglichkeiten, sich gegen eine Waldorf Frommer Abmahnung zu wehren. Dieses Vorgehen hat insbesondere dann Aussicht auf Erfolg, wenn die Abmahnung im konkreten Fall zu Unrecht ausgesprochen wurde.

Haftung für die Ansprüche in der Abmahnung

Eine solche unberechtigte Waldorf Frommer Abmahnung kommt in der Praxis regelmäßig vor. Auslöser hierfür ist eine gesetzliche Anscheinsvermutung, nach der zunächst der Inhaber eines Internetanschlusses für alle über diesen Anschluss begangenen Rechtsverletzungen zu haften hat. Diese Anscheinsvermutung stellt dem Wortlaut zufolge jedoch lediglich eine Vermutung dar. Tatsächlich sind in diesem Zusammenhang zahlreiche Szenarien denkbar, in denen auch andere Personen als Täter für die Urheberrechtsverletzung an dem genannten Filmwerk in Betracht kommen. Dies ist insbesondere regelmäßig auch bei weiteren im gleichen Haushalt lebenden Personen der Fall. 

Ist die Anscheinsvermutung der Täterschaft nicht mehr einschlägig, kann die Haftung des Anschlussinhabers entweder gänzlich entfallen oder zumindest auf die Störerhaftung begrenzt werden. Bei dieser fällt die im Rahmen der Waldorf Frommer Abmahnung geltend gemachten Forderung typischerweise deutlich geringer aus.

Inzwischen stellt die Rechtsprechung an die Erschütterung der Anscheinsvermutung durchaus komplexe Anforderungen. Um hierbei den Überblick über die Rechtslage zu behalten und gleichzeitig das weitere Vorgehen im Rahmen der Waldorf Frommer Abmahnung abstimmen zu können, ist die Beratung durch einen spezialisierten Rechtsanwalt grundsätzlich empfehlenswert.


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