Waldorf-Frommer-Abmahnung im Auftrag von Twentieth Century – Filesharing im Hotel

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Einer unser neuerlichen Mandanten legte uns eine aktuelle Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer, ausgesprochen im Auftrag der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH, vor. In der Abmahnung geht es um den Vorwurf von Filesharing.

Sachverhalt

Unser Mandant ist Betreiber einer Pension/Hotel und vermietet als solcher Zimmer an diverse Reisegäste. Einer dieser Reisegäste hat wohl während seines Aufenthaltes über eine Online-Tauschbörse ein Filmwerk („The Mountain Between Us (Zwischen zwei Leben)“) bezogen. Bei Nutzung einer Online-Tauschbörse, wie bspw. BitTorrent eine ist, werden die jeweiligen Dateien jedoch nicht ausschließlich herunter-, sondern anschließend automatisch auch für eine sehr kurze Zeitdauer hochgeladen. 

In diesem Hochladevorgang, der technisch nicht zu unterbinden ist, liegt in rechtlicher Hinsicht das öffentliche Zugänglichmachen. Dieses Recht steht jedoch ausschließlich dem Inhaber der Urheberrechte zu. Bei der öffentlichen Zugänglichmachung durch Dritte liegt somit ohne Zustimmung des Rechteinhabers eine Urheberrechtsverletzung gem. § 19 a UrhG vor.

Da es sich bei unserem Mandanten, bzw. dem Adressaten der Abmahnung jedoch nicht um den Täter handelt, sondern um einen Pensions-/Hotelbetreiber, scheidet eine Haftung unter bestimmten Voraussetzungen aus. Diese Voraussetzungen sind u. a. die Belehrung der Internetnutzer über das Verbot der gesetzeswidrigen Nutzung, sowie die Verschlüsselung des WLAN-Netzwerkes entsprechend dem Stand der Technik.

Unsere Einschätzung

In der uns vorgelegten Konstellation sehen wir keine Haftung unseres Mandanten. Wie es jedoch in einem anderen Einzelfall aussieht, ist immer von der jeweiligen Abmahnung sowie den weiteren Umständen des Falles abhängig. Daher kann eine rechtliche Beurteilung nur nach vorheriger Prüfung durch einen spezialisierten Rechtsanwalt erfolgen. Haben Sie daher ebenfalls eine solche Abmahnung erhalten, zögern Sie nicht, unsere Kanzlei für eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung zu kontaktieren.

Geltend gemachte Forderungen:

  • Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  • Schadensersatz i.H.v. 700,00 €
  • Erstattung Rechtsanwaltskosten i.H.v. 215,00 €
  • geforderter Gesamtbetrag: 915,00 €

Vorsicht!

Die der Abmahnung beigefügte vorformulierte Unterlassungserklärung sollte nicht abgegeben werden. Sie stellt ein Schuldanerkenntnis dar und würde bereits zu Beginn etwaige Einwendungen gegen die Abmahnung abschneiden.

Sind Sie Hotelbetreiber und benötigen rechtswirksame Rechtstexte?

Wir stehen Ihnen hierbei gerne zur Verfügung und erstellen Ihnen eine rechtssichere Nutzungsvereinbarung, in denen Ihre Hotelgäste auf die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften hingewiesen werden.

Unser Rat an Sie

Haben Sie eine Abmahnung erhalten? Sodann sollten Sie den geforderten Betrag nicht ohne vorherige anwaltliche Überprüfung zahlen und keine Dokumente unterzeichnen. 

Wir helfen Ihnen!

Wir stehen Ihnen gerne bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung, wenn Sie ebenfalls eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, eine einstweilige Verfügung oder gar eine Klage erhalten haben. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte können mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken.

Ihr Vorteil:

  • Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung
  • Persönliche und enge Beratung und Betreuung
  • Faires Pauschalhonorar und Kostentransparenz von Anfang an
  • Bundesweite Vertretung
  • Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne telefonisch erreichen.

Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail an zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück. 

Da uns Kostentransparenz wichtig ist, werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Dieser gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte. 

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de

Weitere Informationen zur Haftung eines Hotelbetreibers: https://www.kanzlei-heidicker.de/rechtsgebiete/filesharing/133-haftung-hotel-ferienwohnungen-urheberrechtsverletzung


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