Waldorf-Frommer-Abmahnung | „Margos Spuren” | € 815,00

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Auch der Film „Margos Spuren” ist Gegenstand von Waldorf-Frommer-Abmahnungen im Jahr 2015. Auftraggeber ist die Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH.

Waldorf Frommer Rechtsanwälte mahnen „Margos Spuren“ ab

Oft wissen Betroffene überhaupt nicht, was sie getan haben sollen, wenn ein derartiges Abmahnschreiben (das nicht so bezeichnet) im Briefkasten landet. Oft haben nämlich andere den Film im Internet angeboten. Fraglich ist dann, ob der Anschlussinhaber hier als Störer oder überhaupt nicht haftet.

Wer den Film nicht kennt: Der Film „Margos Spuren“ basiert auf dem gleichnamigen romantischen Teen-Bestseller von John Green über ein mysteriöses Dreamgirl und deren größten Verehrer. Wenn der Abgemahnte den Film nicht kennt, sollte er schnellstmöglich nachforschen – hierzu ist man sogar verpflichtet –, wer den Film überhaupt angeboten hat (oft wird an dieser Stelle gelogen) oder ob jemand den Film kennt. Letzteres ist zumindest ein Indiz, dass derjenige den Film angeboten hat.

Wer haftet? Wer haftet nicht?

Bei einer Waldorf-Frommer-Abmahnung wegen des Films „Margos Spuren“ ist immer sorgfältig zu prüfen, ob Sie als Abgemahnter haften.

Vorneweg: Einem Täter kann kein Anwalt helfen, denn die Forderungen der Abmahnkanzlei sind weder „überhöht“ noch Betrug, Fake oder Abzocke, sondern stimmen mit den Anforderungen der Rechtsprechung überein. Als Täter brauchen Sie keinen Anwalt, sondern sollten sich mit Waldorf Frommer einigen. Auch brauchen Sie dann keine „modifizierte Unterlassungserklärung“.

Hat jemand anders den Film „Margos Spuren“ angeboten, so kommt allenfalls eine „Störer“-Haftung in Betracht. Das ist die Haftung für andere wegen einer eigenen Pflichtverletzung. Der Störer muss den Schadenersatz von € 600,00 nicht bezahlen. Unbedingt muss geprüft werden, ob der Abgemahnte überhaupt Pflichten verletzt hat. Beispielsweise bestehen bei einer Erstabmahnung bezüglich volljähriger Kinder überhaupt keine Pflichten, sodass in diesen Fällen weder eine Unterlassungserklärung abgegeben werden noch die € 815,00 oder weniger bezahlt werden müssen.

Kostenlose Erstberatung bei Waldorf-Frommer-Abmahnungen bundesweit

Nehmen Sie als Abgemahnter gerne meine kostenlose bundesweite Erstberatung täglich von 8:00 Uhr bis 20:00 Uhr (Telefonnummer siehe oben rechts auf dieser Seite) in Anspruch, gerne auch am Wochenende. Mehr Informationen, Tipps und ein Kontaktformular erhalten Sie unter: www.abmahnungs-abwehr.de/waldorf-frommer-abmahnung/.

Sobald andere Personen, wie Partner, Kinder, Mitbewohner u. a., den Internetanschluss nutzen und den Film „Margos Spuren“ angeboten haben oder Sie überhaupt nicht wissen, wer der Täter war, sollten Sie keinesfalls unüberlegt eine (modifizierte) Unterlassungserklärung abgeben. Die birgt die Gefahr, dass der Täter später wieder „zuschlägt“ und Sie dann € 5.000,00 Vertragsstrafe bezahlen müssen.

Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A. hat tausende Abmahnungen von Waldorf Frommer bearbeitet und hilft Ihnen gerne, wenn Sie eine Abmahnung wegen dieses Films oder wegen anderer Filmen erhalten haben. Bei mir steht die individuelle Beratung im Vordergrund.

Lesen Sie hier die Bewertungen meiner Mandanten.

Die Vorteile der Anwaltskanzlei Hechler sind:

  • Keine standardmäßige Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung
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Ich freue mich auf Ihren Anruf. 

Lesen Sie auch hier über eine Abmahnung wegen "Codename UNCLE".


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