Waldorf Frommer Abmahnung | Maze Runner - Die Auserwählten in der Brandwüste | Hilfe hier!

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Kaum in den Kinos, ist der Film „Maze Runner - Die Auserwählten in der Brandwüste” aus dem Jahre 2015 bereits Gegenstand von Waldorf-Frommer-Abmahnungen.

Als Abgemahnter werden Sie erschrocken sein, diese sog. Abmahnung von den Münchner Rechtsanwälten im Briefkasten zu finden. Oft ist der Schreck nach einer vernünftigen anwaltlichen Beratung vorbei, denn in vielen Fällen sind die Forderungen in der Waldorf-Frommer-Abmahnung überhaupt nicht berechtigt. Lesen Sie hier, was man tun kann.

Waldorf Frommer Rechtsanwälte und „Maze Runner - Die Auserwählten in der Brandwüste”

Der Film ist der 2. Teil der Maze Runner-Trilogie. In der Abmahnung werden die Rechtsanwälte den Betroffenen im Auftrag der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH vor, den Film über das Filesharingprogramm Bittorrent öffentlich zugänglich gemacht zu haben.

Bei der Nutzung solcher Filesharing-Programme wird die Datei bzw. Dateifragmente den anderen Nutzern der Tauschbörse angeboten. Nicht notwendig ist, dass der Film zum Tatzeitpunkt heruntergeladen wurde – er wurde da lediglich angeboten. Das Herunterladen kann schon viel früher geschehen sein.

Das Anbieten von Filmen in Internettauschbörsen ist in Deutschland verboten. Die Waldorf Frommer Rechtsanwälte fordern für Ihren Auftraggeber die Unterlassung, Schadensersatz und Aufwendungsersatz. Für letztere werden insgesamt € 815,00 gefordert, die sich aus € 215,00 Anwaltskosten und anderen Aufwendungsersatz und € 600,00 Schadenersatz zusammensetzen.

Wer haftet bei der Waldorf Frommer Abmahnung wegen „Maze Runner - Die Auserwählten in der Brandwüste”?

Grundlage der Waldorf-Frommer-Abmahnung ist die Annahme, dass der Abgemahnte den Film selbst angeboten hat (Täter) oder er aber dafür haftet, weil er bezüglich des wahren Täters eigene Pflichten verletzt hat (Störerhaftung).

Der Täter haftet auf Unterlassung und kann getrost die beigefügte Unterlassungserklärung abgeben. Auch die geforderten € 815,00 werden von den Gerichten problemlos gebilligt. Mit einem Anruf bei den Anwälten kann man diese Summe eventuell noch herunterhandeln.

Wann lohnt sich die Einschaltung eines Anwalts?

Die Anwaltskanzlei Hechler vertritt tausende Mandanten, die von Waldorf Frommer abgemahnt wurden. Hierbei ist es wichtig zu wissen, dass man für den Täter nichts zu tun kann, jedenfalls nicht wirtschaftlich vorteilhaftes.

Es lohnt sich allerdings immer, einen Anwalt einzuschalten, wenn Sie nicht der Täter dieser Urheberrechtsverletzung waren. Denn sobald andere wie Partner, Kinder, Gäste, Mitbewohner, Mieter etc. den Film angeboten haben, kommt allenfalls eine Störerhaftung in Betracht, bei der man lediglich € 215,00 bezahlen muss und die Unterlassungserklärung modifizieren kann.

In vielen von Rechtsanwalt Hechler vertretenen Fallkonstellationen haften die Anschlussinhaber überhaupt nicht, da sie weder Täter noch Störer sind. Dies kommt z. B. in Betracht bei volljährigen Familienmitgliedern, ausrechend belehrten und einsichtigen Minderjährigen, dem Partner, belehrten Mitbewohnern oder Mietern. In diesen Fällen trägt der Abgemahnte oft überhaupt keine Verantwortung für das Filmangebot, so dass weder etwas bezahlt, noch die lebenslang gültige Unterlassungserklärung abgegeben werden muss.

Kostenlose Erstberatung bei Waldorf-Frommer-Abmahnungen bundesweit

Nehmen Sie als Abgemahnter gerne meine kostenlose bundesweite Erstberatung täglich von 8:00 Uhr bis 20:00 Uhr (Telefonnummer siehe oben rechts auf dieser Seite) in Anspruch, gerne auch am Wochenende. Mehr Informationen, Tipps und ein Kontaktformular erhalten Sie unter: www.abmahnungs-abwehr.de/waldorf-frommer-abmahnung/.

Die Anwaltskanzlei Hechler hat tausende Abmahnungen bearbeitet. Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A. hilft Ihnen gerne, wenn Sie eine Abmahnung der Waldorf Frommer Rechtsanwälte wegen „Maze Runner - Die Auserwählten in der Brandwüste” oder anderen Filmen erhalten haben. Bei mir steht die individuelle Beratung im Vordergrund.

Ich berate Sie bei Erhalt einer Abmahnung wegen Filesharings gerne und vertrete im Bedarfsfall Ihre Interessen gegenüber der Kanzlei Waldorf Frommer zu einem fairen Pauschalpreis.

Lesen Sie hier die Bewertungen meiner Mandanten.

Die Vorteile der Anwaltskanzlei Hechler sind:

  • Keine standardmäßige Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung
  • Erfahrung mit über 17.000 Filesharing-Abmahnungen
  • Beratung auch am Wochenende
  • Faire Pauschalpreise
  • Bundesweite Hilfe

Ich freue mich auf Ihren Anruf.

Lesen Sie auch hier über eine Waldorf-Frommer-Abmahnung wegen „Superfast“.


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