Waldorf-Frommer-Abmahnung | „Mistress America“ soll € 815,00 kosten? Bundesweite Hilfe!

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Die Twentieth Century Fox lässt durch die Münchner Kanzlei Waldorf Frommer Abmahnungen wegen illegalen Filesharings des Films „Mistress America“ in Filesharing-Netzwerken verschicken.

Die Komödie „Mistress America“ erzählt von einer einsamen New Yorker College-Anfängerin, die sich enttäuscht eingestehen muss, dass sich ihre Erwartungen auf ein aufregendes Uni-Leben samt eines schicken urbanen Lifestyles bisher nicht erfüllt haben. Als sie der unternehmungslustigen Großstädterin und Times-Square-Bewohnerin Brooke begegnet, ist Tracys Frust bald wie weggeblasen.

Was ist eine Abmahnung wegen des Films „Mistress America“?

Innerhalb eines Filesharing-Netzwerks soll der Film „Mistress America“ von dem Abgemahnten anderen Nutzern zum Herunterladen angeboten worden sein. Aufgrund dieser Urheberrechtsverletzung fordern die Anwälte der Münchner Kanzlei Waldorf Frommer den Betroffenen auf, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung innerhalb einer knapp bemessenen Frist abzugeben und einen pauschalen Vergleichsbetrag in Höhe von € 815,00 zu bezahlen. Mit der Unterlassungserklärung soll sich der Abgemahnte lebenslang verpflichten, eine hohe Vertragsstrafe bei einer Zuwiderhandlung zu bezahlen.

Sind die Ansprüche gerechtfertigt? Oft nicht!

Ob und ggf. in welcher Höhe die in der Waldorf-Frommer-Abmahnung erhobenen Ansprüche bestehen, muss in jedem Einzelfall geprüft werden. Insbesondere jedoch falls Sie Anschlussinhaber sind und die Rechtsverletzung nicht selbst begangen haben, lohnt sich eine genaue Prüfung der Abmahnung. So hat der Bundesgerichtshof mittlerweile in 6 Urteilen entschieden, wann eine Haftung besteht und wann eine Haftung entfallen kann. So wurde die Haftung von Eltern für illegale Downloads ihrer minderjährigen Kinder bereits 2012 durch das Morpheus-Urteil des Bundesgerichtshofs erheblich eingeschränkt. 2014 lockerte der BGH nun die Haftung von Eltern für das Verhalten erwachsener Kinder in Tauschbörsen erheblich.

Daher kommt es in der täglichen Praxis oft vor, dass der Abgemahnten überhaupt nicht haftet, weil jemand anders den Film „Mistress America“ illegal angeboten hat.

Störerhaftung: Haftung für andere entfällt oft

Wurde die Rechtsverletzung durch andere Mitnutzer wie z. B. Partner, Kinder, Mietbewohner oder Untermieter begangen, haftet der Anschlussinhaber unter Umständen überhaupt nicht für die Forderungen in der Waldorf-Frommer-Abmahnung wegen „Mistress America“. Unterschreiben Sie also nicht vorschnell eine ggf. modifizierte Unterlassungserklärung, insbesondere dann nicht, wenn Sie den Film selbst angeboten haben. Bei Verstößen gegen die Erklärung drohen lebenslang Vertragsstrafen in Höhe von mehreren tausend Euro.

Kostenlose Erstberatung nutzen: Wie sieht die Verteidigung durch die Anwaltskanzlei Hechler aus?

Ich prüfe, ob Sie als Täter, als Störer oder überhaupt nicht haften. Falls Sie haften, kann ich für Sie versuchen, die Forderungen aus der Abmahnung zu reduzieren (wobei die meisten Mandanten eine Zahlung kategorisch ablehnen). Falls Sie nicht haften, rate ich immer dazu, nichts zu bezahlen.

Um die Frage zu klären, ob Sie als Anschlussinhaber bei einer Waldorf-Frommer-Abmahnung wegen des Films „Mistress America“ haftbar sind, weil andere die Serie über Ihren Anschluss angeboten haben, sollten Sie einen erfahrenen Anwalt, wie Matthias Hechler, M.B.A., telefonisch für eine kostenlose Erstberatung täglich von 8:00 Uhr bis 20:00 kontaktieren (Telefonnummer siehe oben rechts auf dieser Seite). Sie können auch das Kontaktformular unter www.abmahnungs-abwehr.de/abmahnung-waldorf-frommer/ nutzen. Ich habe tausende Abmahnungen von Waldorf Frommer bearbeitet.

Lesen Sie hier die Bewertungen meiner Mandanten.

Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A. steht für:

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Ich freue mich auf Ihren Anruf.

Lesen Sie auch hier über eine Abmahnung wegen „Bridge of Spies“.


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