Waldorf-Frommer-Abmahnung – „Non-Stop“

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Die Münchner Kanzlei Waldorf Frommer (http://www.wvr-law.de/filesharing-abmahnung-waldorf-frommer) mahnt Anschlussinhaber wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzungen an dem Action-Thriller „Non-Stop” ab.

In „Non-Stop” muss sich Hauptdarsteller Liam Nesson als Air-Marshall während eines Interkontinentalflugs gegen Terroristen zur Wehr setzen.

Die Abgemahnten sollen in einer Internet-Tauschbörse den besagten Film anderen Nutzern derselbigen zum Download angeboten haben. Dadurch wurde der Film illegal öffentlich zugänglich gemacht. Die öffentliche Zugänglichmachung steht jedoch allein dem Urheber beziehungsweise Rechteinhaber gem. § 19 a UrhG zu.

Aufgrund der erfolgten Rechtsverletzung soll der Betroffene einen pauschalen Abgeltungsbetrag in Höhe von 815,00 Euro zahlen und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben. In dieser Erklärung verpflichten Sie sich, künftig keine entsprechenden Rechtsverletzungen zu begehen.

Ruhe bewahren!

Wichtig ist, dass Sie in jedem Fall auf die erhaltene Abmahnung reagieren. Denn andernfalls besteht die Gefahr, dass gegen Sie vor Gericht eine einstweilige Verfügung erwirkt wird. Es ist zu empfehlen die Abmahnung vor Kontaktaufnahme mit der Gegenseite oder einer Zahlung von einem im Urheber- und Internetrecht spezialisierten Rechtsanwalt überprüfen zu lassen. Dieser kann Ihnen Auskunft über bestehende Verteidigungsmöglichkeiten geben. Zudem sollte keinesfalls die beigefügte Unterlassungserklärung unterzeichnet werden, da diese zu weitgehend ist. Stattdessen sollten Sie eine sogenannte modifizierte Unterlassungserklärung abgeben, die sich auf die notwendigen Angaben beschränkt.

Lohnt es sich gegen die Abmahnung zu verteidigen?

Ein Vorgehen gegen die erhaltene Abmahnung lohnt sich in vielen Fällen.

Häufig unterlaufen bei der Ermittlung der IP-Adresse Fehler. Hier könnte ein möglicher Ansatzpunkt liegen, sofern Sie sich sicher sind, dass Sie die in Frage stehende Urheberrechtsverletzung nicht begangen haben. Im gerichtlichen Verfahren trägt nämlich der Rechteinhaber die Beweislast, dass die Zuordnung der IP-Adresse zum Anschlussinhaber korrekt war.

Zudem kann es sein, dass Sie nur beschränkt haften oder sogar gar nicht. Die Haftungsfrage muss von einem fachkundigen Rechtsanwalt im Einzelfall ermittelt werden.

Melden Sie sich bei unserem spezialisierten Team von Abmahnhelfer.de, wenn auch Sie eine Abmahnung von Waldorf Frommer wegen der unerlaubten Verwertung des Films „Non-Stop” erhalten haben. In einem kostenlosen Erstgespräch werden Sie eine erste anwaltliche Einschätzung Ihres Falles erhalten. Rufen Sie uns dafür unter der Telefonnummer: 030 965 35 854 an.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Abmahnhelfer.de Team!


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