Waldorf-Frommer-Abmahnung | Serie „Hart of Dixie“ | € 915,00-Forderung prüfen lassen! 

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Sie haben eine Abmahnung durch die Kanzlei Waldorf Frommer wegen der Serie „Hart of Dixie“ im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH erhalten? Lesen Sie hier, was zu tun ist.

Bewahren Sie Ruhe – eventuell alles halb so schlimm

Keine Panik! Oft haften Abgemahnte überhaupt nicht für derartige Vorwürfe, wenn andere die Serienfolge „Hart of Dixie“” über eine Internettauschbörse angeboten haben. Sie sollten daher niemals selbst auf eine Abmahnung von Waldorf Frommer reagieren, sondern immer einen spezialisierten Anwalt wie Matthias Hechler, M.B.A. einschalten. Oft kann man sich sogar die modifizierte Unterlassungserklärung sparen, die im Internet oft als Allerheilsmittel angepriesen wird, in Wahrheit jedoch sehr gefährlich ist.

Abmahnung von Waldorf Frommer wegen „Hart of Dixie“

Viele Empfänger solcher Abmahnungen wissen überhaupt nicht, wie ihnen geschieht. Denn nicht sie, sondern jemand anders hat der Serie „Hart of Dixie“ im Internet angeboten. In diesen Fällen haften die Abgemahnten entweder als Störer oder überhaupt nicht. Hat der Abgemahnte selbst den Film angeboten, so ist eine anwaltliche Verteidigung nicht möglich, da der Filmupload zweifelsfrei nachgewiesen werden kann.

Den Abgemahnten wird in der Waldorf-Frommer-Abmahnung vorgeworfen, die Serie „Hart of Dixie“ Dritten illegal über Internettauschbörsen (sog. p2p-Netzwerke) zum Download zur Verfügung gestellt zu haben. Die Anwälte fordern deshalb die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines Vergleichsbetrags von € 915,00.

Wer haftet für die Urheberrechtsverletzung?

Der Anschlussinhaber haftet nicht automatisch. Eine Einstandspflicht für die behauptete Rechtsverletzung ergibt sich daher nicht bereits unmittelbar aus der Bereitstellung des Internetanschlusses. Insbesondere in Fällen, in denen Mitbewohner oder Familienangehörige den Internetanschluss mitbenutzt haben und für den Upload des Films „Hart of Dixie“ verantwortlich sind, kann eine Haftung häufig ausgeschlossen sein. Ist der Anschlussinhaber seinen Aufklärungs- und Kontrollpflichten hinreichend nachgekommen, so hat er nicht für Rechtsverletzungen Dritter einzustehen.

Unterschreiben Sie niemals ungeschuldet eine Unterlassungserklärung

Die Waldorf Frommer Rechtsanwälte fordern die Abgabe einer Unterlassungserklärung. Diese müssen nur Täter oder Störer unterschreiben, Unschuldige überhaupt nicht. Eine Unterschrift unter die Unterlassungserklärung führt zu einer langjährigen Bindung und bei Zuwiderhandlung zu einer empfindlichen Vertragsstrafe.

Deshalb darf die Erklärung niemals ohne vorherige juristische Einzelfallprüfung unterschrieben werden. Sollte der Abgemahnte tatsächlich als Täter oder Störer haften, bietet sich die Abgabe einer sog. modifizierten Unterlassungserklärung.

Nutzen Sie bei einer Waldorf-Frommer-Abmahnung meine kostenlose Erstberatung!

Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A. hat tausende Abmahnungen von Waldorf Frommer bearbeitet und hilft Ihnen gerne, wenn Sie eine Abmahnung wegen der Serie „Hart of Dixie“ oder wegen anderer Serien oder Filmen erhalten haben. Bei mir steht die individuelle Beratung im Vordergrund.

Es genügt nicht, lediglich pauschal vorzutragen, dass auch andere Personen neben dem Anschlussinhaber Zugriff auf das Internetnetzwerk hatten. Es muss vielmehr konkret ausgeführt und nachgeforscht werden, wer zum Tatzeitpunkt ebenfalls das Internet nutzen konnte.

Lesen Sie hier die Bewertungen meiner Mandanten.

Die Vorteile der Anwaltskanzlei Hechler sind:

  • Keine standardmäßige Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung
  • Erfahrung mit über 17.000 Filesharing-Abmahnungen
  • Beratung auch am Wochenende
  • Faire Pauschalpreise
  • Bundesweite Hilfe

Ich freue mich auf Ihren Anruf.

Lesen Sie auch hier über eine Abmahnung wegen „Die Tribute von Panem“.


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