Waldorf-Frommer-Abmahnung | „Standoff“ (Film) und € 815,00-Forderung | bundesweite Hilfe  

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Was ist eine Waldorf-Frommer-Abmahnung?

Auftraggeber der Abmahnungen wegen „Standoff“ ist die Universum Film GmbH. Betroffenen wird vorgeworfen, an dem Film sei eine Urheberrechtsverletzung durch das Anbieten des Films in einer Internettauschbörse begangen worden. Ein solches Anbieten kann auch beim Anschauen des Films auf Popcorn Time passiert sein. Jedenfalls soll in vielen Fällen die Software bittorrent genutzt worden sein. Das heißt allerdings nicht, dass der Film zum Tatzeitpunkt heruntergeladen wurde, denn es geht um das Anbieten. Die Kanzlei Waldorf Frommer fordert für die illegale Verbreitung des Films „Standoff“ € 815,00 und als Hautforderung eine strafgesicherte, lebenslang gültige Unterlassungserklärung, die im Fall eines Verstoßes hiergegen Vertragsstrafen von € 5.000,00 auslösen kann.

Um was geht es in „Standoff“?

Wer nicht weiß, was man ihm vorwirft, dem sei Folgendes mitgeteilt. Der Film „Standoff“ (dt.: Unentschieden) handelt von Carter Greene, gespielt von Thomas Jane, einem von Schuldgefühlen zerfressenen Kriegsveteran. Er lebt zurückgezogen auf einer entlegenen Farm. Sein Leben ist von der Trauer um seinen verstorbenen Sohn bestimmt. Als das zwölfjährige Waisenkind Bird, gespielt von Ella Ballentine, am Todestag ihrer Eltern auf dem Dorffriedhof Zeugin eines schrecklichen Massenmordes wird, findet sie Zuflucht im Haus von Carter. Dieser sieht eine Chance zur Buße und schwört mit der Hoffnung auf persönliche Erlösung, das Leben der jungen Bird zu verteidigen.

Wer haftet bei dieser Waldorf-Frommer-Abmahnung?

Der Abgemahnte haftet mitnichten immer als Täter oder Störer, wie es in dem Abmahnschreiben suggeriert wird. In vielen Fällen haftet der Angeschriebene weder als Täter noch als Störer, sondern überhaupt nicht.

Einem Täter kann kein Anwalt helfen, außer bei der Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung und einer eventuellen Preisreduzierung. Hat jedoch jemand anderes den Film angeboten, so kommt entweder eine Störerhaftung oder überhaupt keine Haftung in Betracht. Gerne helfe ich Ihnen bei der Verteidigung Ihrer Rechte.

Wenn Sie nicht der Täter waren, kommt entweder eine abgemilderte Störerhaftung oder überhaupt keine Haftung in Betracht. Das hängt davon ab, ob Sie selbst Pflichten verletzt haben. Dies kann Ihnen am besten ein spezialisierter Rechtsanwalt, wie Matthias Hechler, M. B. A, erläutern.

Nutzen Sie die kostenlose Erstberatung!

Um die Frage zu klären, ob Sie als Anschlussinhaber bei einer Waldorf-Frommer-Abmahnung wegen des Films „Standoff” haftbar sind, weil ihn andere, wie z. B. Partner, Kinder, Mitbewohner, Besuch etc., über Ihren Anschluss angeboten haben, sollten Sie einen erfahrenen Anwalt, wie Matthias Hechler, M.B.A., telefonisch für eine kostenlose Erstberatung täglich von 8:00 Uhr bis 20:00 kontaktieren (Telefonnummer siehe oben rechts auf dieser Seite). Sie können auch das Kontaktformular unter www.abmahnungs-abwehr.de/abmahnung-waldorf-frommer/nutzen. Ich habe tausende Abmahnungen von Waldorf Frommer bearbeitet.

Lesen Sie hier die Bewertungen meiner Mandanten.

Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A.


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