Waldorf-Frommer-Abmahnung | The Middle – € 469,50  

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Im Jahr 2015 verschicken die Waldorf Frommer Rechtsanwälte wieder Abmahnungen wegen der Serie „The Middle”. Die US-Serie „The Middle” handelt von einer mittelständische Familie aus dem mittleren Westen Amerikas. Die Serie konzentriert sich auf eine Mutter und wie sie ihre Familie zusammenhält. Sie hat einen Job als Autoverkäuferin und versucht gleichzeitig ihrer Mutterrolle gerecht zu werden.

Was ist eine „The Middle”-Abmahnung für € 469,50?

Der Rechteinhaber der Serie in Deutschland, die Warner Bros. Entertainment GmbH, will die uferlose und vor allem kostenlose Verbreitung seiner Serie über FIlesharing-Netzwerke unterbreiten und hat daher die Münchner Waldorf Frommer Rechtsanwälte beauftragt, die Inhaber der Internetanschlüsse zu ermitteln, von denen aus die Serie „The Middle” illegal im Internet verbreitet wird.

In diesen sog. Abmahnungen geht man davon aus, dass der abgemahnte Internetanschlussinhaber auch tatsächlich als Täter oder Störer dafür verantwortlich ist, dass eine oder mehrere Folgen der Serie über seinen Internetanschluss verbreitet wurden. Hier gilt zunächst eine rechtliche Vermutung, die allerdings entkräftet werden kann.

Folglich soll der Abgemahnte eine lebenslang gültige Unterlassungserklärung unterzeichnen, mit der er sich verpflichtet, eine Vertragsstrafe zu bezahlen, falls die Serie „The Middle” erneut über seinen Anschluss angeboten wird. Zusätzlich soll er € 169,50 Anwaltskosten sowie € 300,00 Schadenersatz bezahlen.

Haftet der Abgemahnte immer?

Keineswegs! Sonst gäbe es nicht etliche Anwälte, die ihre Leistungen bei Waldorf Frommer Abmahnungen anbieten. Wenn Sie Täter des illegalen Uploads waren, ist es rechtlich geboten, dass Sie die geforderte Summe zahlen und das „Angebot zum Abschluss eines Unterlassungsvertrages” anzunehmen. Andernfalls kann ein Gerichtsverfahren folgen, bei dem Sie sich außer mit falschen Angaben und daher einem Prozessbetrug nicht sinnvoll verteidigen können.

Sobald jedoch jemand anders (z. B. Partner, Kinder, Gäste, Mitbewohner, Mieter oder andere) die Serienfolge angeboten hat, kommt allenfalls eine Störerhaftung in Betracht. Neben der – gegebenenfalls abgeänderten Unterlassungserklärung – schuldet der Störer lediglich € 169,50.

Oft haften wegen „The Middle” Abgemahnte gar nicht!

Bestenfalls entfällt sogar die gesamte Haftung. Das ist dann der Fall, wenn Abgemahnte bzw. der Anschlussinhaber nichts falsch gemacht hat, was bedeutet, dass er keine Pflichten verletzt hat. Z. B. hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass Inhaber des Internetanschlusses nicht für volljährige Familienmitglieder haften, die ohne ihre Kenntnis Urheberrechtsverletzungen begehen. In diesen Fällen haften die betroffenen Familienmitglieder selbst, vgl. BGH, Urteil vom 08.01.2014, Az. I ZR 169/12. Ebenso urteilte der Bundesgerichtshof, dass die Eltern für die minderjährigen Kinder nicht haften, sofern sie diese über die verbotene Teilnahme an Tauschbörsen im Internet eingehend unterrichtet haben und davon ausgehen konnten, dass ihre Kinder dieses Verbot entsprechend beachten, vgl. Urteil vom 15.11.2012, Az. I ZR 74/12. 

Es gibt viele weitere Konstellationen, bei denen eine Haftung komplett entfällt. Ob dies auch bei Ihnen in Frage kommt, kann Ihnen Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A. mit seiner Erfahrung von tausenden Waldorf Frommer Abmahnungen gerne erläutern.

Kostenlose Erstberatung bei Waldorf-Frommer-Abmahnungen bundesweit

Die Anwaltskanzlei Hechler bietet eine kostenlose Erstberatung für Abgemahnte, die die Serie „The Middle” nicht selbst angeboten haben und sich verteidigen wollen.

Nehmen Sie meine kostenlose bundesweite Erstberatung täglich von 8:00 Uhr bis 20:00 Uhr (Telefonnummer siehe oben rechts auf dieser Seite) in Anspruch, gerne auch am Wochenende. Mehr Informationen, Tipps und ein Kontaktformular erhalten Sie unter: www.abmahnungs-abwehr.de/waldorf-frommer-abmahnung

Lesen Sie hier die Bewertungen meiner Mandanten.

Die Vorteile der Anwaltskanzlei Hechler sind:

  • Keine standardmäßige Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung
  • Erfahrung mit über 17.000 Filesharing-Abmahnungen
  • Beratung auch am Wochenende
  • Faire Pauschalpreise
  • Bundesweite Hilfe

Ich freue mich auf Ihren Anruf.

Lesen Sie auch hier über eine Abmahnung wegen „The Middle“.


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