Waldorf-Frommer-Abmahnung wegen „Urlaubsreif“ | Bundesweite Hilfe  

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Waldorf-Frommer-Abmahnung wegen des illegalen Anbietens des Films „Urlaubsreif” für die Warner Bros. Entertainment Germany GmbH - € 815,00

Die Waldorf Frommer Rechtsanwälte behaupten, dass Sie den Film „Urlaubsreif” mittels Filesharing, in einer Tauschbörse einer unbegrenzten Anzahl von weiteren Internetnutzern zum Herunterladen angeboten haben? Zumindest seien Sie für das illegale Angebot des Films als Täter oder Störer verantwortlich? Oft sind derartige Anschuldigungen haltlos. Lesen Sie hier weiter, ob Sie als Täter, als Störer oder überhaupt nicht haften.

Was werfen mir die Waldorf Frommer Rechtsanwälte vor?

Waldorf Frommer mahnt Sie ab, weil Sie angeblich für die illegale Verbreitung des Films „Urlaubsreif” in Internet-Tauschbörsen verantwortlich sein sollen. Daher fordern die Anwälte die Abgabe einer strafbewährten Unterlassungserklärung sowie die Zahlung von € 815,00, die sich aus € 215,00 Anwaltskosten und € 600,00 Schadensersatz (diese muss nur der tatsächliche Täter bezahlen) zusammensetzt.

Was ist nun zu tun?

Wenn Sie den Film nicht selbst angeboten haben, haften Sie allenfalls als Störer oder überhaupt nicht. Gemeinsam mit Ihnen kann ich feststellen, ob Sie tatsächlich für den illegalen Upload des Films als Störer verantwortlich sind. Für den Täter kann leider auch ein spezialisierter Anwalt nichts tun. Das Leugnen der Täterschaft wäre strafbar.

Daher muss zunächst geprüft werden, wer als Täter in Betracht kommt bzw. wer den Film „Urlaubsreif” angeboten haben könnte. Sobald andere Personen, wie Partner, Kinder, Mitbewohner u. a., den Internetanschluss nutzen, kommen diese als Täter in Frage, auch wenn oft alle Mitnutzer des Internetanschlusses die Tat leugnen.

Dann ist zu prüfen, ob gegenüber den potentiellen Tätern seitens des Abgemahnten Pflichten (z. B. Verbotspflicht bei Minderjährigen) verletzt wurden.

Wer haftet bei der Waldorf Frommer Abmahnung wegen Urlaubsreif?

Sollten Sie keine Pflichten verletzt haben und auch keine Störerhaftung greifen, so müssen Sie weder die oft im Internet zu lesende „modifizierte Unterlassungserklärung” abgeben, noch an die Gegenseite etwas bezahlen.

Jede Unterlassungserklärung, auch die „modifizierte” gilt lebenslang und kann somit auch lebenslang Vertragsstrafen von über € 5.000,00 auslösen, wenn in Zukunft wieder jemand über Ihren Internetanschluss den Film „Urlaubsreif” anbietet. Daher sollte man, wenn Sie weder als Täter, noch als Störer haften, keine Unterlassungserklärung abgeben. Schon gar nicht sollte man „vorbeugende Unterlassungserklärungen” abgeben. Hier verpflichtet man sich unter Umständen gegenüber vielen weiteren Rechteinhabern lebenslang und setzt sich damit einem ganz erheblichen finanziellen Risiko aus. Statistisch gesehen bekommt der überwiegende Teil meiner Mandanten ohnehin nur eine Abmahnung. Die Panik vor weiteren Abmahnungen ist nicht gerechtfertigt.

Kostenlose Erstberatung bei Waldorf-Frommer-Abmahnungen bundesweit

Wenn Sie als Abgemahnter den Film „Urlaubsreif” nicht selbst im Internet angeboten haben, gibt es immer rechtliche Verteidigungsmöglichkeiten gegen die Abmahnungen.

Nehmen Sie meine kostenlose bundesweite Erstberatung täglich von 8:00 Uhr bis 20:00 Uhr (Telefonnummer siehe oben rechts auf dieser Seite) in Anspruch, gerne auch am Wochenende. Mehr Informationen, Tipps und ein Kontaktformular erhalten Sie unter: www.abmahnungs-abwehr.de/waldorf-frommer-abmahnung

Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A. hat tausende Abmahnungen von Waldorf Frommer bearbeitet und hilft Ihnen gerne, wenn Sie eine Abmahnung wegen dieses Films oder wegen anderen Filmen erhalten haben. Bei mir steht die individuelle Beratung im Vordergrund.

Lesen Sie hier die Bewertungen meiner Mandanten.

Die Vorteile der Anwaltskanzlei Hechler sind:

  • Keine standardmäßige Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung
  • Erfahrung mit über 17.000 Filesharing-Abmahnungen
  • Beratung auch am Wochenende
  • Faire Pauschalpreise
  • Bundesweite Hilfe

Ich freue mich auf Ihren Anruf.

Lesen Sie auch hier über eine Abmahnung wegen „Focus“.


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