Waldorf Frommer-Abmahnung – TV-Serie: Shameless – erste Tipps für Abgemahnte

  • 3 Minuten Lesezeit

Wir helfen! Abmahnung von Waldorf Frommer – Shameless (Serie)

In der Post lag ein großer Umschlag mit einer Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung. Die Abmahnkanzlei Waldorf Frommer aus München macht die Missachtung diverser Nutzungsrechte ihrer Mandantin – Warner Bros. Entertainment – geltend. 

Konkret soll die bekannte TV-Serie Shameless über den Internetanschluss zu Hause kostenlos und dadurch illegal verbreitet worden sein. Das möchte man unterbinden. Mit der Waldorf Frommer-Abmahnung wird daher primär eine riskante strafbewehrte Unterlassungserklärung gefordert.

Sie haben eine Abmahnung der bekannten Abmahnkanzlei Waldorf Frommer aus München erhalten und wissen nicht, wie Sie am besten reagieren? Bleiben Sie ruhig. Mit unseren langjährigen Erfahrungen bei Waldorf Frommer-Abmahnungen sagen wir Ihnen, was zu tun ist.

Erste Tipps bei einer Waldorf Frommer-Abmahnung:

  • nicht unterschreiben
  • nicht zahlen
  • keine Experimente – kein Kontakt mit dem Abmahner

Warum schreibt Waldorf Frommer Ihnen?

Dem Internet-Anschlussinhaber wird vorgeworfen, eine oder mehrere Folgen der Serie „Shameless“ via eines Filesharing-Programms (P2P-Client) heruntergeladen und damit gleichzeitig unerlaubt an Dritte weitergegeben zu haben. Es kam zum Datentausch bzw. Datentransfer von Filmdateien (sog. Filesharing). Nach § 19a UrhG steht dieses Recht ausschließlich der Filmproduzentin zu (Recht der öffentlichen Zugänglichmachung).

Oft genutzte Programme für Filesharing sind z. B. BitTorrent, BitComet und Shareaza. Aber auch angebliche Streaming-Dienste wie z. B. Popcorn Time und Isoplex sind Filesharing-Programme!

Das Filesharing von geschützten Filmwerken ist zweifelsohne illegal. Waldorf Frommer macht daher im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH einen Unterlassungs- sowie Schadenersatzanspruch und die Erstattung der Rechtsanwaltskosten geltend. Allerdings sind die geltend gemachten Geldforderungen in der Waldorf Frommer-Abmahnung viel zu hoch! 

Nehmen Sie Waldorf Frommer-Abmahnung ernst und bewahren Sie Ruhe! 

Bei Waldorf Frommer handelt es sich um eine seriöse Anwaltskanzlei, deren Tagesgeschäft tausende Urheberrechtsfälle sind. Es handelt sich nicht um „Abzocke“ oder Fake, weshalb bedacht und fristgerecht reagiert werden sollte!

Keinesfalls sollten Sie die vorgefertigte Unterlassungserklärung unterzeichnen!

Die Unterzeichnung würde ein lebenslanges Vertragsverhältnis mit der Warner Bros. Entertainment GmbH bedeuten, gemäß welchem Geldstrafen von bis zu 5.000 Euro je Neuverstoß drohen. Das finanzielle Risiko ist sehr hoch!

Kostenlose Erstberatung bei Baumeister Rosing nutzen

Sie sollten sich daher auf jeden Fall von im Urheberrecht erfahrenen Rechtsanwälten beraten lassen. So kann das Risiko Unterlassung verringert werden. Nehmen Sie gern unsere kostenfreie Erstberatung in Anspruch!

In jedem Einzelfall ist zu prüfen, ob der Internet-Anschlussinhaber der richtige Adressat für eine solche Unterlassungserklärung ist. Der Internet-Anschlussinhaber ist nicht automatisch derjenige, der für jeden Down- bzw.- Upload verantwortlich gemacht werden kann. Sofern auch andere Personen hierfür in Betracht kommen (Familienangehörige, Verwandte, Besuch, WG-Mitglieder), kann der Vorwurf gegen den Internet-Anschlussinhaber entkräftet werden und der Anspruch auf Unterzeichnung der Unterlassungserklärung ist hinfällig.

Selbst bei der Konstellation, wo der Internet-Anschlussinhaber doch der Täter ist, sollte die vorgefertigte Unterlassungserklärung nicht unterschrieben werden. Hier kann sich in der Regel auf eine abgewandelte Form (modifizierte Unterlassungserklärung) geeinigt werden – mit weniger finanziellem Risiko!

Leisten Sie keine Zahlungen an Waldorf Frommer

Von Zahlungen sollten Sie Abstand nehmen! Zahlungen, wie auch die voreilige Abgabe einer Unterlassungserklärung, könnten als Schuldeingeständnis gewertet werden und verhindern so eine erfolgreiche Verteidigung. Für den Fall, dass dem Internet-Anschlussinhaber die Tat nicht nachgewiesen werden kann, sind auch die Geldforderungen vom Tisch. Es ist nichts zu zahlen!

Sollte sich der Tatvorwurf gegen den Internet-Anschlussinhaber jedoch bestätigen, kann auch hier eine geringere Geldforderung ausgehandelt werden. Mit der richtigen Strategie können ein teures Klageverfahren und weitere Kosten vermieden werden! Anwaltliche Beratung zahlt sich eben doch aus!

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