Waldorf Frommer-Abmahnung - Was tun? Wonder Woman 1984“

  • 2 Minuten Lesezeit

Soforthilfe bei Waldorf-Frommer-Abmahnung

Aktuell mahnt die Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der Warner Bros. Entertainment Inc. viele Haushalte in Deutschland ab, weil man einen illegalen Down- & Upload von dem Film "Wonder Woman 1984" festgestellt hat. 

Filmproduzentin Warner Bros. Entertainment Inc. 

Auftraggeberin ist Warner Bros. Entertainment Inc., die "Wonder Woman 1984" hergestellt hat und somit die entsprechenden Urheber- und Verwertungsrechte besitzt.

Vorwurf Urheberrechtsverletzung

Dem abgemahnten Internetanschluss-Inhaber wird vorgeworfen den Film oder Teile dessen persönlich im Internet vervielfältigt und öffentlich zugänglich gemacht zu haben (durch einen Upload). 

Diese Art der Nutzung steht allein der Rechteinhaberin zu (§§ 16, 19a UrhG). Da keine Erlaubnis vorliegt, ist der Tatbestand einer Urheberrechtsverletzung erfüllt und wird entsprechend geahndet.

Forderungen in der Abmahnung

  • riskante Unterlassungserklärung
  • Schadenersatz (700,00 Euro)
  • Erstattung von Rechtsanwaltskosten (235,80 Euro)

Vorsicht bei der vorgefertigten Unterlassungserklärung

Machen Sie Keine Experimente - Vorformulierte Unterlassungserklärungen haben ein hohes finanzielles Risiko. So wird unter Umständen ein mögliches Schuldanerkenntnis unterzeichnet. Ein weiterer Verstoß kann in der Zukunft eine hohe Geldstrafe auslösen.

Dieses hohe finanzielle Risiko sollten Sie nicht leichtfertig auf sich nehmen und das schon gar nicht, wenn Sie die unterstellte Urheberrechtsverletzung nicht zu verantworten haben.

Wer ist Waldorf Frommer?

Abmahnungen aus dem Hause der Kanzlei Waldorf Frommer sind ernst zu nehmen! Die Anwälte Waldorf und Frommer sind sehr bekannt und bei Filmen mit Abstand die größte Abmahnkanzlei in Deutschland. 

Die Kanzlei vertritt große Produzenten. Zur Mandantschaft gehören Warner Bros., Twentieth Century Fox, LEONINE, Constantin Film etc. pp.

Dazu ist die Kanzlei regelmäßig aktiv vor Gericht. Es handelt sich also nicht um einen Fake. 

Erste Schritte

Sofern Sie einen Brief aus München erhalten haben, empfehlen wir folgende erste Schritte:

  • Ruhe bewahren!
  • Waldorf Frommer nicht selbst kontaktieren
  • Nichts zahlen & nichts unterschreiben 
  • Kostenlose Erstberatung nutzen  

Nutzen Sie unsere Soforthilfe

Unsere erfahrenen Anwälte im Urheberrecht machen einen Abmahnscheck und prüfen Ihren Fall. Wir beraten Sie bei einer Waldorf-Frommer-Abmahnung. Nutzen Sie unsere kostenfreie Erstberatung!

Geldforderungen reduzieren durch Vergleich

Gewusst wie können Wir den Verhandlungsspielraum deutlich für Sie nutzen und die Forderung auf ein Minimum reduzieren. Insbesondere dann, wenn der Filesharing-Vorwurf nicht auf Sie als Internetanschluss-Inhaber, sondern vielleicht auf einen Dritten zurückzuführen ist.

Anwalt & Einigungsprofi hilft clever zu verteidigen

Greifen Sie zum Hörer und erzählen uns, was genau passiert ist. Gemeinsam erarbeiten wir das Fundament Ihrer Verteidigung.

 Wir freuen uns auf Ihren Anruf!

 Montag – Sonntag | 09:00 Uhr – 20:00 Uhr | 030 95 99 82 220

Foto(s): RA David Werner

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