Waldorf-Frommer-Abmahnung wegen "American Sniper" | € 815 Forderung - richtige Reaktion entscheidet!

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Aktuell liegen mir Waldorf-Frommer-Abmahnungen wegen des Films „American Sniper – Die Geschichte des Scharfschützen Chris Kyle“ und anderer Filme vor. Diese Abmahnungen wegen „American Sniper“ sind von der Warner Bros. Entertainment GmbH beauftragt worden.

Die Waldorf Frommer Rechtsanwälte werfen den Abgemahnten in der Abmahnung vor, den Film über eine Filesharing-Plattform öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Hierbei wird die Datei auf den Rechner des Nutzers nach und nach heruntergeladen, während zur selben Zeit ein Upload der bereits heruntergeladenen Dateifragmente an andere Nutzer stattfindet. Auch bei „American Sniper“ behaupten Abgemahnte oft, dass niemand den Film im Internet angeboten hätte, allenfalls wäre der Film gestreamt worden.

Auch beim Streaming kann eine Abmahnung erfolgen

Ein Streaming bei Popcorn Time reicht jedoch bereits aus, um eine Abmahnung von Waldorf Frommer wegen „American Sniper“ oder anderer Filme zu erhalten, denn dieses Portal nutzt dieselbe Filesharing-Technik wie BitTorrent. Auch dort findet ein Down- und Upload statt, der den Film im Internet verbreitet.

Welche Ansprüche sind berechtigt?

In der Waldorf-Frommer-Abmahnung wird in erster Linie ein Unterlassungsanspruch geltend gemacht, daneben Schadensersatz und Aufwendungsersatz in Höhe von insgesamt € 815,00. Diese Forderungen sind nur dann berechtigt, wenn der Abgemahnte tatsächlich als Täter oder Störer haftet. Waldorf Frommer stellen die Rechtslage zu ihren Gunsten so dar, als würde der Anschlussinhaber immer haften. Dies ist jedoch falsch. Oft sind die Abgemahnten nicht verpflichtet, andere Nutzer des Internets im Haushalt zu überwachen oder über die erlaubten Nutzungsformen des Internets zu belehren.

Es gibt daher viele Fallkonstellationen, in denen der Abgemahnte überhaupt nicht haftet und somit auch keine modifizierte Unterlassungserklärung bezüglich „American Sniper“ abgeben muss.

Oft haften Abgemahnte überhaupt nicht bei der „American Sniper“-Abmahnung von Waldorf Frommer

Prüfen Sie nach Erhalt der Abmahnung, ob Sie überhaupt haftbar gemacht werden können. Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A. hat über 17.000 Abmahnungen bearbeitet und kann Ihnen in einem kostenlosen Erstgespräch erläutern, ob Sie in Ihrer konkreten Situation überhaupt haften.

Gerade dann, wenn Sie nicht wissen, wer den Film überhaupt veröffentlicht hat, sollten Sie niemals eine modifizierte Unterlassungserklärung abgeben, da Sie sich hierin verpflichten, bei einer erneuten Veröffentlichung eine Vertragsstrafe (in der Regel € 5.000,00) zu bezahlen.

Gerne können Sie bei einer Waldorf-Frommer-Abmahnung wegen „American Sniper“ meine kostenlose telefonische Erstberatung täglich von 8:00 Uhr bis 20:00 Uhr (Telefonnummer siehe oben rechts auf dieser Seite) nutzen, auch am Wochenende.

Mehr Informationen und ein Kontaktformular erhalten Sie unter www.abmahnungs-abwehr.de/waldorf-frommer-abmahnung.

Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A., steht für:

  • Erfahrung mit über 17.000 Filesharing-Abmahnungen
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Ich freue mich auf Ihren Anruf.

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