Waldorf-Frommer-Abmahnung wegen „Brooklyn – Eine Liebe zwischen zwei Welten“

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Waldorf.Frommer-Abmahnung – „Brooklyn – Eine Liebe zwischen zwei Welten“ (Film) im Auftrag der Twentieth Century Fox Horne Entertainment Germany GmbH

Sie haben eine Waldorf-Frommer-Abmahnung wegen des Films „Brooklyn – Eine Liebe zwischen zwei Welten“ erhalten? Man fordert von Ihnen € 915,00 und eine lebenslang gültige Unterlassungserklärung? Lesen Sie hier, was man tun kann.

Unterlassungserklärung für „Brooklyn - Eine Liebe zwischen zwei Welten“ abgeben?

Unterzeichnen Sie auf keinen Fall die der Abmahnung beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung. Die Unterlassungserklärung gilt lebenslang und löst eine Vertragsstrafe von € 5.000,00 pro Verstoß aus. Daher sollte man die geforderte Unterlassungserklärung nicht abgeben, wenn man nicht haftet. Nur dann, wenn man als Täter oder Störer haftet, sollte man eine Unterlassungserklärung abgeben. Jedoch nicht die vorgefertigte Waldorf-Frommer-Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, sondern eine anwaltlich modifizierte Unterlassungserklärung.

Unterlassungserklärung und Kostenforderungen sind strikt getrennt

Die Abgabe der Unterlassungserklärung erledigt nicht die finanziellen Forderungen, ganz im Gegenteil. Wer eine Unterlassungserklärung, ganz gleich ob mit oder ohne Schuldeingeständnis abgibt, verschlechtert seine Chancen, sich wirksam gegen die Kostenforderungen zur Wehr zu setzen. Durch die Unterlassungserklärung bringen Sie also die weiteren Tätigkeiten der Rechtsanwälte Waldorf Frommer nicht zum Erliegen (entgegen der Internetwerbung mancher Anwälte). Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A. hat seit dem Jahre 2008 Erfahrung mit über 8.000 Waldorf-Frommer-Abmahnungen und weiß, wie diese bekannte Münchner Abmahnkanzlei reagiert. Bis zur Verjährung werden in der Regel immer wieder Zahlungsaufforderungen geschickt.

Wer haftet bei einer Waldorf-Frommer-Abmahnung überhaupt?

Dies müssen Sie unbedingt anwaltlich prüfen lassen. Denn es existiert keine automatische Haftung des Anschlussinhabers. Selbstverständlich haftet der Anschlussinhaber als Täter selbst. In der Regel lassen sich jedoch auch in diesem Fall die Kostenforderungen reduzieren.

Immer dann, wenn andere wie Lebensgefährten, Freunde, Mitbewohner, Familienangehörige oder andere den Film angeboten haben, kommt allenfalls eine Störerhaftung in Betracht. Der Störer muss lediglich eine Unterlassungserklärung abgeben und € 215,00 bezahlen.

Die komplette Haftung entfällt, wenn der Abgemahnt überhaupt keine Pflichten verletzt hat. Hat er den Täter belehrt, haftet der Abgemahnte überhaupt nicht mit der Folge, dass noch nicht mal eine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben werden muss. Gerade in diesem Fall benötigt man einen Anwalt.

Kostenlose Erstberatung nutzen: Wie sieht die Verteidigung durch die Anwaltskanzlei Hechler aus?

Um die Frage zu klären, ob Sie als Anschlussinhaber bei einer Waldorf-Frommer-Abmahnung wegen des Films „Brooklyn – Eine Liebe zwischen zwei Welten” haftbar sind, weil andere die Serie über Ihren Anschluss angeboten haben, sollten Sie einen erfahrenen Anwalt, wie Matthias Hechler, M.B.A., telefonisch für eine kostenlose Erstberatung täglich von 8:00 Uhr bis 20:00 kontaktieren (Telefonnummer siehe oben rechts auf dieser Seite). Sie können auch das Kontaktformular unter www.abmahnungs-abwehr.de/abmahnung-waldorf-frommer/ nutzen. Ich habe tausende Abmahnungen von Waldorf Frommer bearbeitet.

Lesen Sie hier die Bewertungen meiner Mandanten.

Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A. steht für:

  • Erfahrung mit über 17.000 Filesharing-Abmahnungen
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  • Bundesweite Hilfe

Ich freue mich auf Ihren Anruf.

Lesen Sie auch hier über eine Abmahnung von Yussof Sarwari.


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