Waldorf-Frommer-Abmahnung wegen „Conjuring 2“ erhalten? Ich helfe Ihnen gerne!

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Auch in der Urlaubszeit werden täglich zahlreiche Abmahnungen wegen Filesharing von der Kanzlei Waldorf Frommer aus München verschickt.

Aktuell wurde mir eine solche Abmahnung vorgelegt, mit der Waldorf Frommer für die Warner Bros. Entertainment GmbH die illegale Verbreitung des Films „Conjuring 2“ über Filesharing-Netzwerke verfolgt.

Der Film „Conjuring 2“ ist ein US-amerikanischer Horrorfilm aus dem Jahr 2016. Der Film handelt von den amerikanischen Dämonologen Ed Warren und Lorraine Warren, die nach Großbritannien reisen, um dort einen Fall zu untersuchen, da Peggy Hodgson und ihre vier Kinder angeblich von einem Poltergeist heimgesucht werden.

Rechtlicher Hintergrund einer Waldorf-Frommer-Abmahnung

Die Waldorf-Frommer-Abmahnungen wegen Filesharing haben immer den Vorwurf zum Gegenstand, dass über einen bestimmten Internetanschluss ein urheberrechtlich geschütztes Werk wie z. B. Musik, ein Film oder eine oder mehrere Folgen einer aktuellen TV-Serie weltweit allen Nutzern einer Filesharing-Tauschbörse zur Verfügung gestellt worden sei. Die Kanzlei Waldorf Frommer verlangt daher von dem jeweiligen Anschlussinhaber die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Zahlung von Schadensersatz und Rechtsverfolgungskosten in unterschiedlicher Höhe.

Aus meiner täglichen Praxis mit einer Vielzahl von Abmahnungen dieser Art weiß ich, dass viele Abgemahnte dem Vorwurf, dass über ihren Internetanschluss eine Urheberrechtsverletzung begangen worden sei, ratlos gegenüberstehen und mit den gegen sie gerichteten Forderungen überfordert sind.

Man sollte jedoch der Versuchung widerstehen, die Abmahnung als Abzocke abzutun und die Abmahnung zu ignorieren. Die Kanzlei Waldorf Frommer ist dafür bekannt, die Forderungen konsequent und auch gerichtlich zu verfolgen. Daher sollte man auf eine Waldorf-Frommer-Abmahnung immer reagieren.

Müssen die Zahlungsansprüche erfüllt werden?

Mit den Waldorf-Frommer-Abmahnungen werden immer Schadensersatzansprüche sowie der Ersatz von Anwaltskosten in unterschiedlicher Höhe geltend gemacht. Die Zahlungsansprüche sollten Sie nicht ohne Prüfung bezahlen. Der Schadensersatz kann immer nur vom Täter verlangt werden. Die Anwaltskosten müssen gegebenenfalls auch dann erfüllt werden, wenn nur eine Haftung als Störer besteht.

Muss die geforderte Unterlassungserklärung abgegeben werden?

Wenn die strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben wurde ist diese grundsätzlich unbegrenzt gültig. Ein Verstoß gegen die Unterlassungserklärung kann eine hohe Vertragsstrafe zur Folge haben. Daher sollten Sie durch einen erfahrenen Rechtsanwalt genau prüfen lassen, ob und ggfs. in welcher Form die Abgabe einer Unterlassungserklärung wirklich nötig ist.

Häufig wird es zwar ratsam sein, zumindest eine modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben, um gerichtliche Schritte der Abmahner zu vermeiden. Es gibt aber auch Fälle, in denen von der Abgabe einer Unterlassungserklärung abzuraten ist. Diese Frage kann aber immer nur nach eingehender Prüfung beantwortet werden.

Eine Verteidigung gegen eine Waldorf-Frommer-Abmahnung auf eigene Faust ist nicht empfehlenswert, weil hierzu die genaue Kenntnis der aktuellen Rechtsprechung der Gerichte zum Thema Filesharing nötig ist. Daher sollten Sie sich auch nicht auf Informationen oder Ratschläge aus dem Internet verlassen.

Sofern die Haftung für die Urheberrechtsverletzung nicht vollständig ausgeschlossen werden kann ist es oft möglich, die geforderten Beträge deutlich zu verringern.

Was Sie tun sollten, wenn Sie eine Waldorf-Frommer-Abmahnung wegen Filesharing erhalten haben:

Ignorieren Sie die Abmahnung nicht. Es handelt sich nicht um Abzocke und das Ignorieren der Abmahnung kann ein kostspieliges Gerichtsverfahren zur Folge haben. Die Kanzlei Waldorf Frommer ist dafür bekannt, die erhobenen Ansprüche konsequent durchzusetzen auch vor Gericht!

  • Bleiben Sie ruhig und notieren Sie sich die in der Abmahnung genannten Fristen.
  • Wenden Sie sich innerhalb der Frist für die Abgabe der Unterlassungserklärung an einen Anwalt.
  • Nehmen Sie nicht selbst Kontakt zu den Abmahnern auf.
  • Zahlen Sie nicht ohne anwaltlichen Rat die geforderten Beträge und geben Sie auch nicht vorschnell eine Unterlassungserklärung ab.

Wie ich Ihnen helfen kann, wenn auch Sie eine Waldorf-Frommer-Abmahnung erhalten haben:

  • Ich verfüge über mehrjährige Erfahrung mit der Verteidigung gegen Filesharing-Abmahnungen.
  • Ihr Fall wird von mir persönlich und umfassend betreut
  • Eine bundesweite Vertretung ist problemlos möglich

Kontaktieren Sie mich für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Abmahnung. Ich werde mich so schnell wie möglich bei Ihnen melden, um mit Ihnen das weitere sinnvolle Vorgehen in Ihrem Fall zu erörtern.

Alternativ können Sie mir Ihre Abmahnung auch per E-Mail zusenden. Ich werde mich dann umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.

Im Falle einer Beauftragung vereinbare ich mit Ihnen ein faires Pauschalhonorar. So wissen Sie von Anfang an, welche Kosten entstehen.


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