Waldorf-Frommer-Abmahnung wegen „Er ist wieder da“ erhalten? Ich helfe Ihnen bundesweit!

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Worum geht es bei einer Waldorf-Frommer-Abmahnung?

Bereits seit Jahren hat sich die Münchner Kanzlei Waldorf Frommer darauf spezialisiert, im Auftrag verschiedener Rechteinhaber Abmahnungen wegen Filesharing auszusprechen. Auch der Film „Er ist wieder da“ der Constantin Film Verleih GmbH ist derzeit Gegenstand solcher Abmahnungen.

Was verlangen Waldorf Frommer Rechtsanwälte?

Mit der Abmahnung wird der Anschlussinhaber aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben und Schadensersatz sowie Anwaltskosten zu bezahlen.

Waldorf-Frommer-Abmahnung erhalten? Das sollten Sie tun

Wenn Sie eine Abmahnung von Waldorf Frommer wegen Filesharing erhalten haben, sollten Sie sich nicht in Panik versetzen lassen, auch wenn dies angesichts des Vorwurfs und der hohen Forderungen nicht leicht fällt. Bevor Sie auf die Abmahnung reagieren sollten Sie sich vor Ablauf der kurzen Fristen mit einem Anwalt in Verbindung setzen, um zu prüfen, ob die Abmahnung überhaupt gerechtfertigt ist.

Ist die Abmahnung unberechtigt können die Forderungen insgesamt zurückgewiesen werden. Aber auch wenn die Abmahnung gerechtfertigt sein sollte können die Abmahnkosten häufig mit anwaltlicher Unterstützung deutlich reduziert werden.

Wenn Sie eine Waldorf-Frommer-Abmahnung erhalten haben, helfe ich Ihnen gerne.

Ich verfüge über mehrjährige Erfahrung mit der Verteidigung gegen Filesharing-Abmahnungen.

Ihr Fall wird von mir persönlich und umfassend betreut

Eine bundesweite Vertretung ist problemlos möglich

Kontaktieren Sie mich für eine kostenlose telefonische Ersteinschätzung Ihrer Abmahnung. Ich werde mit Ihnen die Verteidigungsmöglichkeiten in Ihrem Fall erörtern.

Alternativ können Sie mir Ihre Abmahnung auch per E-Mail zusenden. Ich werde mich dann umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.

Im Falle einer Beauftragung vereinbare ich mit Ihnen ein faires Pauschalhonorar. So wissen Sie von Anfang an, welche Kosten entstehen.


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