Waldorf Frommer-Abmahnung wegen „Fack Ju Göhte 2“ | Nicht zahlen – nicht unterschreiben!

  • 2 Minuten Lesezeit

Sie haben eine Abmahnung von Waldorf Frommer aus München wegen des Films „Fack Ju Göhte“ Teil 1 oder Teil 2 erhalten? Oft haften Abgemahnte überhaupt nicht, so dass sich eine anwaltliche Prüfung der Abmahnung immer lohnt.

Was ist eine Abmahnung von Waldorf Frommer?

Die Münchner Anwälte verfolgen verfolgt im Auftrag der Constantin Film Verleih GmbH im Internet begangene Urheberrechtsverletzungen an Filmen durch die Nutzung von Filesharing-Software.

In den sog. Abmahnungen werfen die Rechtsanwälte den betroffenen Inhabern der Internetanschlüsse vor, jemand habe ein Peer-to-Peer-Netzwerk (Internettauschbörse) genutzt und dabei den Film nicht nur illegal heruntergeladen, sondern ihn auch, wie bei solchen Filesharingnetzwerken üblich, Dritten zum Herunterladen angeboten. Hierin liegt ein Verstoß gegen das Urheberrecht des Auftraggebers.

Der Rechteinhaber fordert die Unterlassung der illegalen Verteilung seiner Filme „Fack Ju Göthe“. Dies soll mit einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gesichert werden. Zugleich bietet er an, die Sache in finanzieller Hinsicht durch eine Zahlung von € 915,00 abzugelten, welche sich aus Schadensersatz und Anwaltskosten zusammensetzt.

Die Rechtslage ist von Fall zu Fall zu prüfen

Regelmäßig ist die Sach- und Rechtslage nicht so eindeutig, wie sie in der Abmahnung beschrieben wird. In vielen Fallkonstellationen haftet der abgemahnte Anschlussinhaber nicht für die vorgeworfene Urheberrechtsverletzung, da dieser den Verstoß gar nicht selbst begangen hat (keine Täterhaftung), sondern vielmehr ein Dritter (Familienmitglieder, Mitbewohner, Freunde oder Bekannte), so dass allenfalls eine Störerhaftung in Frage kommt. Bei einer Konstellation mit Drittbeteiligung ist immer die Möglichkeit zu prüfen, ob der Abgemahnte unschuldig ist.

Sie sollten daher sofort nach Erhalt der Abmahnung von Waldorf Frommer wegen „Fack Ju Göhte“ prüfen lassen, wer den Film angeboten hat. Danach sollten Sie anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen.

Nutzen Sie bei einer Waldorf-Frommer-Abmahnung meine kostenlose Erstberatung!

Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A. hat tausende Abmahnungen von Waldorf Frommer bearbeitet und hilft Ihnen gerne, wenn Sie eine Abmahnung wegen des Films „Fack Ju Göhte“ oder wegen anderer Serien oder Filmen erhalten haben. Bei mir steht die individuelle Beratung im Vordergrund.

Es genügt nicht, lediglich pauschal vorzutragen, dass auch andere Personen neben dem Anschlussinhaber Zugriff auf das Internetnetzwerk hatten. Es muss vielmehr konkret ausgeführt und nachgeforscht werden, wer zum Tatzeitpunkt ebenfalls das Internet nutzen konnte.

Lesen Sie hier die Bewertungen meiner Mandanten.

Die Vorteile der Anwaltskanzlei Hechler sind:

  • Keine standardmäßige Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung
  • Erfahrung mit über 17.000 Filesharing-Abmahnungen
  • Beratung auch am Wochenende
  • Faire Pauschalpreise
  • Bundesweite Hilfe

Ich freue mich auf Ihren Anruf.

Lesen Sie auch hier über eine Abmahnung wegen „Die Tribute von Panem“.


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