Waldorf-Frommer-Abmahnung wegen „Godzilla: King of the Monsters“ – So sollten Sie reagieren

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Die Kanzlei Waldorf Frommer aus München versendet im Moment für Warner Bros. Entertainment Inc. Abmahnungen wegen illegaler Tauschbörsenangebote in Bezug auf den Film „Godzilla – King of the Monsters“

Der Film wird derzeit in Filesharing-Tauschbörsen verbreitet. Aus diesem Grund erhalten zahlreiche Personen als Inhaber eines Internetanschlusses Abmahnungen wegen des Vorwurf, eine Urheberrechtsverletzung begangen zu haben (sog. Filesharing).

Was ist eine Waldorf-Frommer-Abmahnung wegen Filesharing?

Den abgemahnten Anschlussinhabern wird von Waldorf Frommer vorgeworfen, der Film sei mit Hilfe eines sog. Filesharing-Programms (P2P Client) unerlaubt angeboten und dabei an Dritte übertragen worden. Die Kanzlei Waldorf Frommer verlangt von dem Anschlussinhaber die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Zahlung von Schadensersatz und Rechtsverfolgungskosten.

Wie sind die Forderungen der Kanzlei Waldorf Frommer einzuschätzen?

Oft muss ich in meiner täglichen Beratungspraxis feststellen, dass bei den Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer vieles dafür spricht, dass über den Internetanschluss meiner Mandanten tatsächlich die vorgeworfene Urheberrechtsverletzung passiert ist

Das bedeutet aber nicht zwangsläufig, dass der Anschlussinhaber auch immer selbst der Verursacher der Urheberrechtsverletzung ist und dass er deswegen für die Rechtsverletzung haften muss. Da ein Internetanschluss heute üblicherweise nicht nur vom Anschlussinhaber selbst genutzt wird, sondern auch von Familienmitgliedern, Freunden, Besuchern oder Mitbewohnern, kommen meistens mehrere Personen als mögliche Täter in Betracht.

Ob und gegebenenfalls in welchem Umfang der abgemahnte Anschlussinhaber daher in einem solchen Fall für das Tauschbörsenangebot haftet, kann nicht pauschal, sondern immer nur anhand des konkreten Falles beurteilt werden. Daher ist anwaltlicher Rat hier sehr wichtig.

Die geforderte Unterlassungserklärung sollte – wenn überhaupt – stets nur in modifizierter Form und nur nach individueller Beratung durch einen Anwalt abgegeben werden. Denn diese Unterlassungserklärung ist ein unbegrenzt gültiger Vertrag und kann weitreichende Folgen haben. 

Die Abgabe einer Unterlassungserklärung kann zum Beispiel dann riskant sein, wenn der Anschlussinhaber nicht weiß, wie es zu der Urheberrechtsverletzung gekommen sein könnte und er deswegen auch nur schwer kontrollieren kann, dass sich ein solcher Verstoß nicht wiederholt.

Der Schadensersatzanspruch kann nur gegenüber dem tatsächlichen Täter der Urheberrechtsverletzung geltend gemacht werden. In vielen Fällen ist der Anschlussinhaber aber selbst gar nicht der Täter, z. B. wenn der Internetanschluss von mehreren Personen genutzt werden kann.

In diesem Fall schuldet der Anschlussinhaber auch keinen Schadensersatz.

Die geltend gemachten Rechtsverfolgungskosten, d. h. den Aufwendungsersatz, muss der Anschlussinhaber nur dann erstatten, wenn er als Störer für die ihm vorgeworfene Rechtsverletzung haftet.

Dabei muss aber beachtet werden, dass es nach der jüngsten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht ausreicht, einfach zu behaupten, dass weitere Nutzer theoretisch die Möglichkeit hatten, den Internetanschluss des Anschlussinhabers zu benutzen, um sich aus der Haftung zu befreien.

Was der Anschlussinhaber zur Vermeidung seiner Haftung genau vortragen muss ist noch immer sehr umstritten und wird von den Gerichten zum Teil sehr unterschiedlich beurteilt.

Auch dann, wenn eine Haftung des Anschlussinhabers für die Urheberrechtsverletzung nicht vollständig ausgeschlossen werden kann ist es häufig möglich, die geforderten Beträge deutlich zu verringern.

Wie sollten Sie auf eine Abmahnung von Waldorf Frommer reagieren?

Lassen Sie sich umfassend anwaltlich darüber beraten, welche Vorgehensweise in Ihrem konkreten Fall sinnvoll ist.

Notieren Sie die in der Abmahnung genannten Fristen und halten Sie diese ein.

Ich berate Sie bei Erhalt einer Waldorf-Frommer-Abmahnung wegen Filesharings gerne und vertrete im Bedarfsfall Ihre Interessen gegenüber der Kanzlei Waldorf Frommer zu einem fairen Pauschalpreis.

Gerne können Sie mir Ihre Abmahnung per E-Mail oder per Fax zukommen lassen.

Ich freue mich auf Ihre Nachricht!


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