Waldorf-Frommer-Abmahnung wegen „Homeland - The Tradition Of Hospitality”

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Aktuell wurde mir eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer vom 02.02.2016 zur Bearbeitung vorgelegt, welche im Auftrag der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH ausgesprochen wurde.

Gegenstand der Abmahnung ist ein angebliches illegales Tauschbörsenangebot einer Folge der US-amerikanischen TV-Serie „Homeland“, welche seit dem Jahr 2011 produziert wird und sich auch in sogenannten Filesharing-Tauschbörsen großer Beliebtheit erfreut.

Die Kanzlei Waldorf Frommer fordert von dem abgemahnten Anschlussinhaber wegen der angeblichen Rechtsverletzung Schadensersatz sowie Ersatz der Rechtsverfolgungskosten.

Aus meiner täglichen Praxis mit Fällen dieser Art kann ich dazu raten, eine derartige Abmahnung wegen Filesharings nicht einfach zu ignorieren. Die Kanzlei Waldorf Frommer verfolgt derartige Fälle außergerichtlich und gegebenenfalls auch im Wege eines Gerichtsverfahrens.

Wie sollten Sie auf eine Abmahnung von Waldorf Frommer reagieren?

Lassen Sie sich bei Erhalt einer Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer wegen Filesharing umfassend anwaltlich darüber beraten, welche Vorgehensweise in Ihrem konkreten Fall sinnvoll ist.

Es kann nicht dazu geraten werden, die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen, da diese für den Anschlussinhaber nachteilige Formulierungen enthält. Falls nötig, sollten Sie lediglich eine modifizierte Unterlassungserklärung nach vorheriger anwaltlicher Beratung abgeben.

Ich berate auch Sie bei Erhalt einer Waldorf-Frommer-Abmahnung wegen Filesharings gerne bundesweit und vertrete im Bedarfsfall Ihre Interessen gegenüber der Kanzlei Waldorf Frommer zu einem fairen Pauschalpreis.

Gerne können Sie mir Ihre Abmahnung per E-Mail oder per Fax zukommen lassen.

Fax: 0711/25383785

Ich werde mich nach Erhalt Ihrer Nachricht schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung setzen. Gerne auch am Wochenende.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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