Waldorf-Frommer-Abmahnung | € 815,00 wegen "Kingsman - The Secret Service" | Bundesweite Hilfe!  

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Eine Waldorf-Frommer-Abmahnung wegen „Kingsman – The Secret Service“ ist weder Betrug noch Abzocke, sondern eine sehr ernstzunehmende Angelegenheit. Reagiert man nicht entsprechend, können allerlei negative Konsequenzen folgen. Lassen Sie sich von einem spezialisierten Anwalt vertreten, um gegen die Abmahnkanzlei eine Chancengleichheit herzustellen.

Die Waldorf Frommer Rechtsanwälte und die „Kingsman – The Secret Service“-Abmahnung

Die Kanzlei Waldorf Frommer versendet diese urheberrechtlichen „Abmahnungen“ an Anschlussinhaber im Auftrag der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH. Es geht diesmal um die unerlaubte Verbreitung der US-amerikanisch-britischen Agentenkomödie „Kingsman – The Secret Service“ in Internettauschbörsen.

Die Empfänger der Abmahnung sollen innerhalb eines p2p-Netzwerks den Film „Kingsman – The Secret Service“ anderen Nutzern zum Upload angeboten haben. Da die Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH ihre Filme gerne gewinnbringend vermarkten möchte, ist das illegale Verbreiten nicht in ihrem Interesse und wird daher mit Waldorf-Frommer-Abmahnungen verfolgt.

Auftragsgemäß fordern die Anwälte der Münchner Kanzlei den Adressat des Abmahnschreibens zu der unverzüglichen Löschung des abgemahnten Films „Kingsman“ und zur Abgabe einer lebenslang gültigen strafbewehrten Unterlassungserklärung auf. Daneben werden € 815,00 als Schadensersatzkosten und Rechtsanwaltsgebühren gefordert.

Wie reagiert man richtig auf die Abmahnung wegen „Kingsman“?

Nach Erhalt einer Abmahnung reagieren viele Betroffene übereilt und geben einfach eine modifizierte Unterlassungserklärung ab. Das ist oft noch schlimmer als das Ignorieren der Abmahnung. Sie sollten daher die Ihnen gesetzte Frist notieren und vor deren Ablauf einen spezialisierten Rechtsanwalt konsultieren. Dieser wird die geltend gemachten Forderungen auf ihre Rechtmäßigkeit überprüfen und Ihnen die bestehenden Verteidigungsmöglichkeiten aufzeigen.

Wer haftet für die Urheberrechtsverletzung an dem Film?

Es haften nur Täter oder Störer. Ist der Anschlussinhaber weder Täter noch Störer, so haftet er überhaupt nicht. Die Frage der Haftung kann also nicht pauschal beantwortet werden, sondern hängt vom zugrunde liegenden Sachverhalt und davon ab, wer Täter war und ob der Abgemahnte Pflichten verletzt hat.

Verteidigungschancen sind immer dann zu prüfen, wenn Sie nicht der Täter waren und Ihr Anschluss von mehreren Personen verwendet wird (Partner, Kinder, Mieter, Mitbewohner, Gäste – um nur einige zu nennen).

Selbst wenn man die Datei „Kingsman – The Secret Service“ tatsächlich heruntergeladen, Dritte nicht ausreichend belehrt hat oder kein Nachweis für die Unschuld vorliegt, kann man die Forderungen aus der Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer eventuell abmildern.

Kostenlose Erstberatung bei Abmahnung wegen „Kingsman – The Secret Service“ bundesweit

Die Anwaltskanzlei Hechler hat tausende Abmahnungen bearbeitet. Wenn auch Sie mit einer Waldorf-Frommer-Abmahnung wegen des Films „Kingsman – The Secret Service“ oder wegen anderer Filme konfrontiert worden sind, kann Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A. gerne für Sie eine erste Einschätzung bezüglich Ihrer rechtlichen Möglichkeiten geben. Bei mir steht die individuelle Beratung im Vordergrund.

Mehr Informationen und ein Kontaktformular erhalten Sie unter: www.abmahnungs-abwehr.de/waldorf-frommer-abmahnung/.

Lesen Sie hier die Bewertungen meiner Mandanten.

Die Vorteile der Anwaltskanzlei Hechler sind:

  • Keine standardmäßige Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung
  • Erfahrung mit über 17.000 Filesharing-Abmahnungen
  • Beratung auch am Wochenende
  • Faire Pauschalpreise
  • Bundesweite Hilfe

Ich freue mich auf Ihren Anruf.

Lesen Sie auch hier über eine Waldorf Frommer Abmahnung wegen „Edge of Tomorrow“.


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