Waldorf-Frommer-Abmahnung wegen „Pan“ | Bundesweite Hilfe bei € 815-Forderung  

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Sie haben eine Waldorf-Frommer-Abmahnung wegen des Films „Pan” erhalten und sollen € 815,00 bezahlen? Hier finden Sie Hilfe.

Was ist eine Waldorf-Frommer-Abmahnung?

Ihr Internetanschluss wurde dabei elektronisch ermittelt, wie von ihm illegales Angebot des Films „Pan” stattgefunden hat. Dieses Angebot geschah über eine Filesharingsoftware und verletzt die Rechte der Warner Bros. Entertainment GmbH, die deshalb die Münchner Waldorf Frommer Rechtsanwälte eingeschaltet hat, um das illegale Verbreiten ihrer Filme in Internettauschbörsen zu unterbinden.

Grundsätzlich können Sie davon ausgehen, dass es sich weder um Betrug, noch um Abzocke handelt. In der Regel hat tatsächlich jemand den Film „Pan” über Ihren Anschluss angeboten. Fraglich ist jedoch, ob hierfür der Anschlussinhaber überhaupt verantwortlich gemacht werden kann. Grundsätzlich gibt es nämlich keine Haftung des Anschlussinhabers, sondern nur die Haftung als Täter und Störer. Können jedoch für Sie sowohl die Täter- als auch die Störerhaftung ausgeschlossen werden, müssen Sie keine Unterlassungserklärung abgeben und keinen Schadensersatz zahlen.

Lassen Sie Ihre Haftung bei einer Waldorf-Frommer-Abmahnung anwaltlich prüfen

Als erstes heißt es Ruhe bewahren! Sie sollten in keinem Fall vorschnell handeln, denn hierbei können nicht wieder gut zu machende Fehler entstehen. Sie sollten sich vor der Übernahme von im Internet veröffentlichten Ausreden oder Argumentationssträngen hüten. Ausreden wie z. B. „niemand war es” oder „ich war nicht zuhause zum Tatzeitpunkt” lassen die Gerichte nicht gelten.

Auch ist es Unsinn, sofort eine modifizierte Unterlassungserklärung  bezüglich des Films „Pan” abzugeben und zu denken, damit sei auch die Forderung von € 815,00 der Waldorf Frommer Rechtsanwälte erledigt. Wer den Hauptanspruch, nämlich die Unterlassungserklärung, unterschreibt, der hat später Probleme, einem Gericht klarzumachen, warum er die Nebenforderung, die € 815,00 nicht bezahlen will, weil er nicht haftet.

Die modifizierte Unterlassungserklärung kann alles viel schlimmer machen!

Bedenken Sie auch, dass selbst eine modifizierte Unterlassungserklärung ein Leben lang Gültigkeit besitzt. Verstoßen Sie zu einem späteren Zeitpunkt gegen dieses strafbewehrte Versprechen oder sind für einen derartigen Verstoß verantwortlich, so fallen horrende Vertragsstrafen an.

Ob Sie bei einer Waldorf-Frommer-Abmahnung tatsächlich auch dann haften, wenn andere, wie z. B. Partner, Kinder oder Gäste, den Film „Pan” illegal angeboten haben, kann nicht verallgemeinert entschieden werden, sondern muss im Einzelfall geprüft werden.

Nutzen Sie die kostenlose Erstberatung!

Um die Frage zu klären, ob Sie als Anschlussinhaber bei einer Waldorf-Frommer-Abmahnung wegen des Films „Pan” haftbar sind, weil ihn andere, wie z. B. Partner, Kinder, Mitbewohner, Besuch etc., über Ihren Anschluss angeboten haben, sollten Sie einen erfahrenen Anwalt, wie Matthias Hechler, M.B.A., telefonisch für eine kostenlose Erstberatung täglich von 8:00 Uhr bis 20:00 kontaktieren (Telefonnummer siehe oben rechts auf dieser Seite). Sie können auch das Kontaktformular unter www.abmahnungs-abwehr.de/abmahnung-waldorf-frommer/ nutzen. Ich habe tausende Abmahnungen von Waldorf Frommer bearbeitet.

Lesen Sie hier die Bewertungen meiner Mandanten.

Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A. steht für:

  • Erfahrung mit über 17.000 Filesharing-Abmahnungen
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  • Bundesweite Hilfe

Ich freue mich auf Ihren Anruf.

Lesen Sie auch hier über eine Abmahnung wegen „Standoff“.


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