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Waldorf-Frommer-Abmahnung wegen "Person of Interest" erhalten?

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Die Kanzlei Waldorf Frommer versendet aktuell Abmahnungen für die TV Serie „Person of Interest“. Dies soll Anlass sein, sowohl die TV-Serie, als auch die Waldorf-Frommer-Abmahnung etwas näher zu durchleuchten.

Worum geht es bei der Serie „Person of Interest“?

Vordergründig geht es bei der Serie „Person of Interest“ um zwei Männer, die Personen helfen, welche in Not geraten. Die Informationen erhalten Sie darüber von einem Programm der Maschine, welches zur Terrorabwehr gedacht war, aber Informationen über alle Menschen sammelt. Thema der Serie ist damit natürlich Datenschutz und Überwachung als Leitmotiv. Im Lauf der Serie gibt es dann noch ein zweites Programm, welches die Welt neu ordnen möchte. Es tritt also das Thema „Künstliche Intelligenz“ zu dem Science-Fiction-Thema hinzu.

Ab der Mitte der zweiten Staffel gibt es aber ein weiteres Motiv, welches zwar dem Science-Fiction-Genre nicht fremd, aber immer in der Konsequenz überraschend ist: Geschlechterrollen und vor allem starke Frauen. Die Serie führt Mitte der zweiten Staffel die Figur „Root“ ein, die dann auch das Thema vorgibt: Frauen müssen nicht beschützt werden, Frauen beschützen. Das wird dann unterstützt durch die weitere Hauptdarstellerin Shaw. Auch auf der übergeordneten Ebene geht es dann um Geschlechterrollen, wenn die „Maschine“ sich gegen den Samaritan zur Wehr zu setzen sucht. „Person of Interest“ hat eine feministische These und nutzt das Science-Fiction-Thema lediglich als trojanisches Pferd.

Worum geht es in der Waldorf-Frommer-Abmahnung wegen „Person of Interest“?

Nun, anders als in der Serie „Person of Interest“ gibt es da keine tiefere oder weitere Ebene. Es geht um das liebe Geld und um eine geforderte Unterlassungserklärung.

Dazu sollten Sie wissen, dass Waldorf Frommer in der Waldorf-Frommer-Abmahnung wegen „Person of Interest“ davon ausgehen, dass der Anschlussinhaber die Rechtsverletzung begangen hat und die Kanzlei auf dieser Grundlage

  1. die Unterlassungserklärung vorformuliert,
  2. die Forderungshöhe begründet.

Daraus folgt: Wenn Sie die Rechtsverletzung nicht begangen haben, sollten Sie

  1. die Unterlassungserklärung neu formulieren,
  2. die Forderungshöhe nicht anerkennen.

Was sollte man tun, wenn Kinder oder Verwandte verantwortlich sind?

Wenn Ihre Verwandten oder Kinder für den Download verantwortlich sind, sollten Sie auf jeden Fall einen Anwalt beauftragen, damit dieser mit ihnen erörtert, wie auf die Waldorf-Frommer-Abmahnung „wegen Person of Interest“ am besten reagiert werden sollte, namentlich ob,

  1. eine Unterlassungserklärung abgegeben werden sollte,
  2. mit der Gegenseite eine niedrigerer Betrag verhandelt werden sollte, oder ob die Forderung ganz zurückgewiesen werden sollte.

Können Dr. Wachs Rechtsanwälte helfen?

Seit mittlerweile knapp acht Jahren beschäftigen wir uns mit Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer. Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung. Gerne können Sie uns für eine kurze kostenlose Ersteinschätzung kontaktieren. Wir helfen Ihnen gerne.


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