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Waldorf Frommer Abmahnung wegen Serienfolgen im Auftrag von Twentieth Century Fox Home Entertainment GmbH

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Die Kanzlei Waldorf Frommer gehört sicherlich zu den aktivsten Kanzleien im Bereich der Filesharing-Abmahnungen. Sie versendet in der Woche selbst bei konservativen Schätzungen mehrere 100 Schreiben. Dazu gehören Abmahnungen und Aufforderungsschreiben nach entsprechenden Abmahnungen. Gerade die Freunde von TV-Serien sind im letzten Jahr stark auf den Radar der Kanzlei Waldorf Frommer geraten. Für deren Mandanten Twentieth Century Fox Home Entertainment GmbH, Darmstädter Landstraße 114, 60598 Frankfurt am Main werden eine Vielzahl von Serien überwacht.

Dazu gehören:

  • New Girl
  • The Americans
  • How I Met Your Mother
  • Friends with better Lives
  • Simpsons
  • Homeland
  • Crisis
  • Sleepy Hollow
  • 24: Live Another Day

Die Kanzlei Waldorf Frommer differenziert in den Abmahnungen zwischen langen Serienfolgen und kurzen Serienfolgen. Während eine kurze Serienfolge (25 Min.) zum Beispiel der Simpsons mit 250,00 EUR reiner Schadensersatz angesetzt wird, wird für eine lange Serienfolge Homeland (über 45 Min.) ein Schadensersatz von 350,00 EUR pro Folge abgerufen. Als Faustregel kann man sagen, dass die Abmahnung einer einzelnen Serienfolge deutlich günstiger ist als die Abmahnung wegen eines kompletten Filmes oder eines kompletten Albums.

In den letzten Tagen haben wir besonders viele Anfragen hinsichtlich der Abmahnungen von den Serien „Homeland“ und „24: Live Another Day“ sowie „Crisis“ erhalten.
Die Kanzlei Waldorf Frommer fordert die Abgabe einer Unterlassungserklärung. Diese ist zwar relativ eng formuliert, allerdings verbirgt sich in der Unterlassungserklärung immer noch eine Vielzahl von Fallen. Dazu gehört, dass die Vertragsstrafe der Höhe nach in das Ermessen des Landgerichts gestellt wird, was ausgehend von der Zuständigkeit eine Mindeststrafe von 5.001,00 EUR bedeuten würde.

Hinzukommt, dass die Unterlassungserklärung der Waldorf Frommer nach unserer Auffassung zu weit in Richtung Täterschaft formuliert ist. Die Rechtsprechung hat in den letzten 2-3 Jahren eine sehr starke Differenzierung zwischen der Täter- und der Störerhaftung vorgenommen, wobei sich die Differenzierung nach dem Willen des Gesetzgebers in § 97a UrhG verkörpert hat. Der Gesetzgeber hat nämlich geregelt, dass in der Abmahnung mitzuteilen ist „wenn darin eine Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungsverpflichtung enthalten ist, anzugeben, inwieweit die vorgeschlagene Unterlassungsverpflichtung über die abgemahnte Rechtsverletzung hinausgeht“ (vgl. § 97a Abs. 2 Nr. 4 UrhG).

Es ist daher wichtiger den je die Details im Blick zu haben, obwohl sich die von Waldorf Frommer vorgelegte Unterlassungserklärung auf den ersten Blick kaum von Vordrucken aus dem Internet, die immer mit Vorsicht zu genießen sind, unterscheidet. Anderenfalls droht die Gefahr doch zumindest mittelbar ein abstraktes Schuldanerkenntnis abzugeben. Durch die Vielzahl der Gerichte, welche sich neuerdings bundesweit mit Filesharing-Verfahren beschäftigen, ist zu befürchten dass die bereits zersplitterte Rechtsprechung immer weitere Blüten treibt, die es für Abgemahnte unabdingbar machen, möglichst wenig angreifbare Formulierungen zu verwenden. Hinsichtlich der Abmahnung der hier beschriebenen Serienfolgen muss immer wieder betont werden, dass im Auge zu behalten ist, ob vielleicht noch weitere Abmahnungen hinsichtlich bestimmter Serien folgen.

Waldorf Frommer ist mithin nicht die einzige Kanzlei, die Serienfolgen abmahnt. Auch die Kanzlei Sasse und Partner ist hinsichtlich der Serie „The Walking Dead“ sehr aktiv. Lassen Sie sich daher unbedingt beraten, bevor Sie unüberlegt eine Zahlung oder eine Teilzahlung leisten. Regelmäßig können wir die Forderung erheblich reduzieren (auch nach unseren Kosten), in manchen Fällen lässt sich die Forderung sogar ganz zurückweisen. Die Anwälte der Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte stehen Ihnen gerne für Fragen rund um dieses Thema zur Verfügung.

Dr. Wachs beschäftigt sich seit nunmehr knapp sieben Jahren mit Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer. Die Anwälte der Kanzlei Dr. Wachs konnten schon in einer Vielzahl von Gerichtsverfahren, die von uns vertretene Rechtsauffassung zum Vorteil unserer Mandanten gegen bekannte „Abmahnkanzleien“ durchsetzen.

Kontaktieren Sie uns Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 20:30 Uhr und Samstag von 10:30 Uhr bis 16:00 Uhr unter 040 411 88 15 70. Wir helfen bundesweit.


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