Waldorf Frommer | Abmahnung wegen „The Following“ (Film) | € 519,50-Forderung nicht bezahlen!

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Die US-amerikanische Thrillerserie „The Following” ist Gegenstand von Waldorf Frommer Abmahnungen und € 815,00-Forderungen im Jahr 2015. Lesen Sie weiter, wie man reagieren kann und was zu tun ist.

In der beliebten Serie „The Following” spielt Kevin Bacon den teuflischen Serienkiller Joe Carroll (Purefoy), der mit modernster Technik einen Kult von weiteren Killern um sich herum aufbaut. Filesharer bieten die Serie illegal in Internettauschbörsen an, das ist bekannt. In der Waldorf Frommer Abmahnung wirft man Anschlussinhabern vor, dass gerade über ihren Anschluss eine oder mehrere Folgen dieser Serie angeboten wurden. Bereits für das Anbieten einer einzigen Folge sollen Betroffene € 519,50 für Schäden des Rechteinhaber Warner Bros. Entertainment GmbH erstatten.

€ 519,50 sind nur eine Nebenforderung – Unterlassungserklärung zählt

Der Hauptanspruch einer jeden Abmahnung ist der Unterlassungsanspruch. Erfüllt man diesen, etwa durch Abgabe einer modifizierten oder anderen Unterlassungserklärung, hat man Schwierigkeiten, sich gegen die Nebenforderungen, nämlich die Anwaltskosten und den Schadensersatz zu verteidigen.

  • Wer eine modifizierte Unterlassungserklärung abgibt, erfüllt den Hauptanspruch und anerkennt quasi die Verantwortung für die Urheberrechtsverletzung an der Serie „The Following”.
  • Wer als Täter haftet, muss theoretisch sämtliche Ansprüche erfüllen, dem kann auch kein Anwalt helfen.
  • Wer Störer ist, weil er z. B. seinen minderjährigen Kindern die Nutzung von Internettauschbörsen verboten hat, kann zumindest die geforderten Beträge reduzieren. Denn den Schadensersatz von € 300,00 muss nur der Täter bezahlen, nicht der Störer.
  • Wer weder als Täter, noch als Störer haftet, sollte keinesfalls eine modifizierte Unterlassungserklärung abgeben. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass der Abgemahnte sich die Vorwürfe überhaupt nicht erklären kann. Denn dann ist zu befürchten, dass die Quelle des Angebots nach wie vor besteht. Die Folge im Falle einer modifizierten Unterlassungserklärung wäre eine Vertragsstrafe von € 5.000,00.

Was – am besten anwaltlich – zu klären ist, bevor man handelt

Bei einer Waldorf Frommer Abmahnung wegen „The Following” sollte man klären, ob der Anschlussinhaber überhaupt haftet. Man muss hinterfragen, ob der Anschlussinhaber Prüf- und Sicherungspflichten hatte und ob er diese erfüllt oder verletzt hat. Auch kommt ein Zugriff von außen über ein ungesichertes WLAN in Betracht oder eine Rechteverletzung durch Mietbewohner, Partner oder den Mieter.

Erst, wenn feststeht, ob und wie der Abgemahnte haftet, sollte man überlegen, ob eine modifizierte Unterlassungserklärung oder überhaupt keine Unterlassungserklärung abgegeben werden muss.

Kostenlose Erstberatung bundesweit (auch am Wochenende)

Bevor Sie sich eine modifizierte Unterlassungserklärung abgeben (was oft überhaupt nicht notwendig ist), sollten Sie von einem spezialisierten Anwalt wie Matthias Hechler, M.B.A. prüfen lassen, ob Sie überhaupt haften. Bei einem unverschuldeten Autounfall nimmt ja auch niemand freiwillig die Schuld auf sich, wenn der Unfallgegner Schuld war.

Nutzen Sie meine kostenlose telefonische Erstberatung täglich von 8:00 Uhr bis 20:00 Uhr (Telefonnummer siehe oben rechts auf dieser Seite), gerne auch am Wochenende, wenn Sie eine Abmahnung von Waldorf Frommer wegen „The Following” erhalten haben.

Mehr Informationen und ein Kontaktformular erhalten Sie unter www.abmahnungs-abwehr.de/waldorf-frommer-abmahnung.

Die Vorteile der Anwaltskanzlei Hechler sind:

  • Keine Abgabe einer ungeschuldeten modifizierten Unterlassungserklärung
  • Erfahrung mit über 17.000 Filesharing-Abmahnungen
  • Beratung auch am Wochenende
  • Faire Pauschalpreise
  • Bundesweite Hilfe

Ich freue mich auf Ihren Anruf.

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