Waldorf Frommer Abmahnung wegen „Urlaubsreif“ – Was tun? Richtig reagieren!

  • 2 Minuten Lesezeit

Sie haben einen Brief der Waldorf Frommer Rechtsanwälte erhalten, in dem von Ihnen € 815,00 und eine strafgesicherte Unterlassungserklärung gefordert wird? Lesen Sie hier, was zu tun ist.

Was werfen Ihnen die Waldorf Frommer Rechtsanwälte vor?

Es geht um den Film „Urlaubsreif”, eine turbulente Komödie, in der sich Adam Sandler und Drew Barrymore als Singles in einem Familienferienresort näher kommen - dank ihrer Kinder.

Diesen Film sollen die Angeschriebenen per Internettauschbörse angeboten und damit illegales Filesharing betrieben haben. Filesharing steht für „Dateien teilen” bzw. sinngemäß für „Dateifreigabe” oder „gemeinsamer Dateizugriff”. Beim Filesharing werden Dateien zwischen Internetnutzern unter Verwendung eines Filesharing-Netzwerks direkt weitergegeben und zwischen den Usern ausgetauscht. Filme wie Urlaubsreif sind auf den Computern der einzelnen Teilnehmer gespeichert, von wo sie an andere Nutzer verteilt werden.

Zum Tatzeitpunkt sollen die Betroffenen laut der Waldorf Frommer Abmahnung also den Film „Urlaubsreif” im Internet angeboten haben. Nicht notwendiger Weise wurde der Film zum Tatzeitpunkt heruntergeladen. Das kann schon wesentlich früher geschehen sein.

Wer haftet für das Filesharing?

Das kommt immer darauf an, wer Täter oder Störer war. Wie mittlerweile zahlreiche Gerichtsprozesse, die von der Kanzlei Waldorf Frommer verloren gingen (teilweise für die Mandanten gewonnen durch die Anwaltskanzlei Hechler) zeigen, ist die Rechtslage weder klar, noch auf Seiten der Abmahner. Es gibt mittlerweile etliche Urteile, wonach ein Anschlussinhaber ohne Anlass

  • nicht für Lebenspartner der Ehepartner haftet
  • nicht für volljährige Kinder haftet
  • nicht für minderjährige, einsichtsfähige und belehrte Kinder haftet

Die Liste ließe sich auf weitere Konstellationen ausdehnen, in denen der Anschlussinhaber nicht der Täter war und er auch keine Pflichten verletzt hat, die eine Störerhaftung begründen könnten.

Jeder Fall ist anders – Lassen Sie die Rechtslage prüfen

Anders, als in der Waldorf Frommer Abmahnung wegen „Urlaubsreif“ dargestellt, haften die Anschlussinhaber also nicht grundsätzlich als Störer, wenn sie nicht Täter sind. Es kommt immer darauf an, welche Personen den Anschluss mitnutzten und ob der Anschlussinhaber zumutbare Prüfpflichten verletzt hat.

Die Frage, ob Sie in Ihrem Fall haften, kann Ihnen ein auf Filesharing-Recht spezialisierter Rechtsanwalt wie Matthias Hechler, M.B.A. in einem kurzen kostenlosen telefonischen Erstgespräch gerne beantworten.

Unterschreiben und bezahlen Sie also nicht voreilig, sondern lassen Sie sich von einem Spezialanwalt vertreten.

Kostenlose Erstberatung für Abgemahnte bundesweit

Mehr Informationen, Tipps und ein Kontaktformular erhalten Sie unter: www.abmahnungs-abwehr.de/waldorf-frommer-abmahnung/.

Lesen Sie hier die Bewertungen meiner Mandanten.

Die Vorteile der Anwaltskanzlei Hechler sind:

  • Keine standardmäßige Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung
  • Erfahrung mit über 17.000 Filesharing-Abmahnungen
  • Beratung auch am Wochenende
  • Faire Pauschalpreise
  • Bundesweite Hilfe

Ich freue mich auf Ihren Anruf.

Lesen Sie auch hier über eine Waldorf-Frommer-Abmahnung wegen „Spy - Susan Cooper Undercover”.


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