Waldorf Frommer Abmahnung (Young Sheldon) – Was ist zu tun?

  • 2 Minuten Lesezeit

TV-Serie „Young Sheldon“ – Waldorf Frommer mahnt ab!

Sie haben eine Abmahnung von Waldorf Frommer im Briefkasten? Die Abmahn-Kanzlei legt Ihnen eine Urheberrechtsverletzung zur Last und wirft Ihnen vor, die bekannte TV-Serie „Young Sheldon“ illegal im Internet verbreitet zu haben?

Dabei vertritt Waldorf Frommer seit Jahren namhafte Unternehmen aus der Filmindustrie wie vorliegend die Warner Bros. Entertainment GmbH. Eine Abmahnung der Münchener Kanzlei wirkt für den einzelnen Verbraucher daher zunächst einschüchternd. Doch gegen die Vorwürfe kann man durchaus vorgehen. Lassen Sie sich also nicht unter Druck setzen und reagieren Sie richtig – wir helfen Ihnen dabei!

Was wird von Ihnen verlangt?

  1. Die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  2. Das Zahlen von Schadensersatz für Warner Bros. Entertainment
  3. Die anwaltlichen Gebühren für Waldorf Frommer

Warum ich?

Wird eine Urheberrechtsverletzung wegen Filesharings ermittelt, so richtet sich die entsprechende Abmahnung gegen den Inhaber des Internetanschlusses. Laut Rechtsprechung des BGH gilt dieser zunächst als Verantwortlicher. Zumindest wird eingangs vermutet, dass er den Down- bzw. Upload persönlich vornahm. In vielen Fällen ist der Anschlussinhaber aber gerade nicht verantwortlich für den Verstoß. Regelmäßig kommen andere Personen als Verursacher in Betracht. Die Vermutung gegen den Anschlussinhaber kann damit zerstört werden. Sie gelten dann nicht mehr als Täter der Urheberrechtsverletzung. Kontaktieren Sie daher besser einen Anwalt, der die Haftungsfrage für Sie klärt – eine automatische Haftung gibt es nämlich nicht! 

Wie gehen Sie am besten vor?

Auch wenn eine Waldorf-Frommer-Abmahnung zunächst Panik und Ungewissheit verursacht, sollten Sie sich nicht zu vorschnellen Handlungen hinreißen lassen. Für eine erfolgreiche Verteidigung gilt grundsätzlich:

Unterzeichnen Sie keine Unterlassungserklärung,

denn diese verpflichtet Sie ein Leben lang. Jeder künftige Verstoß wird mit einer Geldstrafe geahndet. Vermeiden Sie die Haftungsfalle, indem Sie ohne anwaltlichen Rat keine Unterschrift tätigen!

Leisten Sie keine Zahlung,

da dies das Vorgehen gegen die Abmahnung erheblich erschwert. Eine Zahlung kann schnell als Schuldeingeständnis angesehen werden. Die Summe wird nämlich nur dann fällig, wenn tatsächlich ein Verstoß vorliegt. Überweisen Sie daher keinesfalls Geld, denn dies wirkt sich zu Ihrem Nachteil aus!

Nehmen Sie keinen Kontakt zu Waldorf Frommer auf,

denn so entlockt man Ihnen schnell unbemerkt wichtige Informationen oder versucht Sie davon zu überzeugen, den geforderten Betrag schnellstmöglich zu überweisen. Verhalten Sie sich taktisch klug, indem Sie jegliche Kontaktaufnahme zur Gegenseite unterlassen!

Schnelle Hilfe bei einer Waldorf-Frommer-Abmahnung

Kontaktieren Sie uns, indem Sie von unserer kostenfreien telefonischen Erstberatung Gebrauch machen. Unser kompetentes Team hilft Ihnen bundesweit bei der Abwehr von Abmahnungen. Verlieren Sie keine Zeit, um einen drohenden Fristablauf zu vermeiden.

Baumeister Rosing – Ihr Partner bei Waldorf-Frommer-Abmahnungen

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Wir freuen uns auf Ihren Anruf!

(Lesen Sie hier mehr: www.baumeister-rosing.de/waldorf-frommer-abmahnung/)


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