Waldorf Frommer Abmahnung zum Film "Fack ju Göhte" Constantin Film Verleih GmbH – 815,00 EUR

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Waldorf Frommer mahnen aktuell den Kinofilm „Fack ju Göhte“ aus 2013 für ihre Mandantin die Constantin Film Verleih GmbH ab. In der Abmahnung von Waldorf Frommer werden in 5 Fragen Antworten zum Sachverhalt, zu den rechtlichen Konsequenzen und zu den Ansprüchen selbst gegeben. Letztlich handelt es sich um ein massenhaft verschicktes Standard-Abmahn-Schreiben der Kanzlei von Waldorf Frommer welches an den Anschlussinhaber des Internetanschlusses verschickt wurde.

Der Anschlussinhaber wird in der Abmahnung dazu aufgefordert neben einer Zahlung in Höhe von 815,00 EUR auch ein Angebot zum Abschluss eines Unterlassungsvertrages anzunehmen. 

Müssen Sie als betroffener Anschlussinhaber bezahlen und sind Sie überhaupt für Rechtsverletzungen von Familienangehörigen verantwortlich?

Dies kommt auf die Umstände des Einzelfalles an.

Da sich die Ansprüche nur gegen den Anschlussinhaber richten, kommt es allein auf dessen Verantwortlichkeit an der vorgeworfenen Urheberrechtsverletzung an. Bei berechtigten Zweifeln und einem Sachverhalt der die Verantwortlichkeit der Rechtsverletzung durch den Anschlussinhaber widerlegt, könnten die Ansprüche auch gerichtlich nicht erfolgreich durchgesetzt werden.  Eine wichtige Bedeutung für eine Haftung haben dabei, die Art und Weise der WLAN-Sicherung, Möglichkeit der Nutzung des Internetanschlusses durch Andere, z.B. Familienangehörige oder Mitbewohner.  Laut einem Urteil des BGH vom 8. Januar 2014 (Az: I ZR 169/12 „BearShare“) genügt der Anschlussinhaber seiner diesbezüglichen Darlegungslast, wenn er angibt:

„ …, ob andere Personen und gegebenenfalls welche anderen Personen selbständigen Zugang zu seinem Internetanschluss hatten und als Täter der Rechtsverletzung in Betracht kommen.“ (BGH Urteil vom 8.01.2014,Az: I ZR 169/12)

Gern können Sie mich bei Fragen zum Vorgehen und den rechtlichen Möglichkeiten kontaktieren, ich vertrete Ihre Interessen bundesweit. Ziel der Vertretung ist eine schnelle und vor allem effektive Abwehr von zu hohen oder gar unberechtigten Forderungen.

Daniel Baumgärtner

Rechtsanwalt


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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