Waldorf Frommer: Abmahnung zum Film "Jack and the Giants" für Warner Bros. Entertainment GmbH

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Waldorf Frommer aus München mahnen aktuell den Film „Jack and the Giants“ aus 2013 für ihre Mandantin die Warner Bros. Entertainment GmbH ab. Hierbei geht es um den Vorwurf, den Film illegal im Rahmen einer Internettauschbörse zum Herunterladen angeboten zu haben. In der Abmahnung von Waldorf Frommer werden in 5 Fragen Antworten zum Sachverhalt, zu den rechtlichen Konsequenzen und zu den Ansprüchen selbst gegeben. Letztlich handelt es sich um ein massenhaft verschicktes Standardschreiben, welches an den ausfindig gemachten Anschlussinhaber des betreffenden Internetanschlusses verschickt wurde.

Der Anschlussinhaber wird dazu aufgefordert, neben einer Zahlung in Höhe von 815,00 EUR auch eine Unterlassungserklärung abzugeben. 

Müssen Sie als betroffener Anschlussinhaber bezahlen und sind Sie überhaupt für Rechtsverletzungen von Familienangehörigen verantwortlich?

Dies kommt auf die Umstände des Einzelfalles an. Zunächst sollte die Abmahnung auf deren Wirksamkeit geprüft werden. Hierzu bestimmt das Gesetz in § 97a Abs. 2 UrhG:

§ 97 a Abs. 2 UrhG

(2) Die Abmahnung hat in klarer und verständlicher Weise

1. Name oder Firma des Verletzten anzugeben, wenn der Verletzte nicht selbst, sondern ein Vertreter abmahnt,

2. die Rechtsverletzung genau zu bezeichnen,

3. geltend gemachte Zahlungsansprüche als Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche aufzuschlüsseln und

4. wenn darin eine Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungsverpflichtung enthalten ist, anzugeben, inwieweit die vorgeschlagene Unterlassungsverpflichtung über die abgemahnte Rechtsverletzung hinausgeht.

Eine Abmahnung, die nicht Satz 1 entspricht, ist unwirksam.

Da sich die Ansprüche nur gegen den Anschlussinhaber richten, kommt es allein auf dessen Verantwortlichkeit an der vorgeworfenen Urheberrechtsverletzung an. Bei berechtigten Zweifeln, die die Verantwortlichkeit der Rechtsverletzung widerlegen und die mit günstigen Angaben erläutert werden können, könnten die Ansprüche nicht gerichtlich durchgesetzt werden. Eine wichtige Bedeutung für eine Haftung haben dabei die Art und Weise der WLAN-Sicherung sowie Möglichkeit der Nutzung des Internetanschlusses durch Familienangehörige oder andere Mitbewohner. 

Gern können Sie mich bei Fragen zum Vorgehen und den rechtlichen Möglichkeiten kontaktieren, ich vertrete Ihre Interessen bundesweit. Ziel der Vertretung ist eine schnelle und vor allem effektive Abwehr vor zu hohen oder gar unberechtigten Forderungen.

Rechtsanwalt Daniel Baumgärtner


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