Waldorf Frommer | Filesharing-Abmahnung „Black Mass“ | € 815-Forderung abwehren oder bezahlen?

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Die Kanzlei Waldorf Frommer mahnt aktuell für Warner Bros. Entertainment GmbH angebliches Filesharing an dem Film „Black Mass“ aus dem Jahre 2015 ab.

Bei einer Waldorf-Frommer-Abmahnung wegen diesem oder anderen Filmen sollten Sie stets anwaltlich prüfen lassen, ob Sie als Täter, Störer oder überhaupt nicht haften. Oft entfällt die Haftung und man kann alle Ansprüche von sich weisen.

Waldorf-Frommer-Abmahnung wegen „Black Mass“ – was ist das?

Wer nicht weiß, was man ihm vorwirft, dem sei folgendes mitgeteilt: „Black Mass“ ist ein US-amerikanischer Film des Regisseurs Scott Cooper aus dem Jahr 2015 über das Leben des Gangsters James J. Bulger mit Johnny Depp und Joel Edgerton in den Hauptrollen.

Die von den Abmahnungen betroffenen Anschlussinhaber sollen diesen Film innerhalb eines peer-to-peer-Netzwerks (p2p) anderen Nutzern zur Verfügung gestellt und so öffentlich zugänglich gemacht haben. Dies stellt eine illegale Urheberrechtsverletzung dar.

Die Kanzlei Waldorf Frommer fordert für die illegale Verbreitung des urheberrechtlich geschützten Films „Black Mass“ € 815,00 für Anwaltskosten und Schadenersatz sowie – dies ist die Hauptforderung – eine strafgesicherte, lebenslang gültige Unterlassungserklärung.

Was tun nach Erhalt der Filesharing-Abmahnung?

Setzen Sie sich nicht selbst mit der Waldorf Frommer Rechtsanwälte in Verbindung. Jede Äußerung kann zu Folgen führen.

Sie haften als Täter, wenn Sie den Film „Black Mass“ selbst angeboten haben. In diesem Fall kann Ihnen kein Anwalt helfen. Sie können die beigefügte Unterlassungserklärung abgeben und mit Waldorf Frommer über die € 815,00 verhandeln.

Sie können sich wehren, wenn Sie

  • nicht der Täter waren und
  • ein anderer der Täter war, für den Sie als Störer (verminderte Haftung) oder gar nicht haften

Immer dann, wenn andere den Film angeboten haben, kommen eine verminderte Störerhaftung oder gar keine Haftung in Frage, je nachdem, ob der Anschlussinhaber Pflichten verletzt hat oder nicht. Der BGH hat z. B. entschieden, dass der Anschlussinhaber nicht für volljährige Familienmitglieder haftet, die ohne seine Kenntnis Rechtsverletzungen begehen (BGH, Urteil vom 8. Januar 2014 – I ZR 169/12 – BearShare). In diesem Fall haftet dieses Familienmitglied nur dann selbst, wenn es die Tat gegenüber Waldorf Frommer zugibt.

Kostenlose Erstberatung bei Waldorf-Frommer-Abmahnungen bundesweit

Die Anwaltskanzlei Hechler hat tausende Waldorf-Frommer-Abmahnungen bearbeitet. Nutzen Sie als Abgemahnter unbedingt meine kostenlose bundesweite Erstberatung täglich von 8:00 Uhr bis 20:00 Uhr (Telefonnummer siehe oben rechts auf dieser Seite), gerne auch am Wochenende. Mehr Informationen, Tipps und ein Kontaktformular erhalten Sie unter: www.abmahnungs-abwehr.de/waldorf-frommer-abmahnung.

Lesen Sie hier die Bewertungen meiner Mandanten.

Die Vorteile der Anwaltskanzlei Hechler sind:

  • Keine standardmäßige Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung
  • Erfahrung mit über 17.000 Filesharing-Abmahnungen
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  • Bundesweite Hilfe

Ich freue mich auf Ihren Anruf.

Lesen Sie auch hier über eine Waldorf-Frommer-Abmahnung wegen „SelfLess – Der Fremde in mir“.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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