Waldorf Frommer Filesharing-Abmahnung „Suicide Squad – Film“ – 915 € zahlen?

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Wiederum wurde unserer Kanzlei eine Abmahnung wegen Filesharing von Waldorf Frommer Rechtsanwälte aus München zur Bearbeitung vorgelegt. Abgemahnt wird wegen illegalem Tauschbörsenangebot im Internet (Filesharing) des Films „Suicide Squad“ aus dem Jahr 2016. Zunächst wird bei solch einer Abmahnung wegen Filesharing von der Verantwortlichkeit des Anschlussinhabers ausgegangen. Diese zunächst gegen den Betroffenen bestehende Vermutung kann jedoch bestenfalls durch Angaben zum Sacherhalt widerlegt werden, z. B. durch namentliche Benennung weiterer zugriffsberechtigter Personen / Familienangehörige.

Der BGH hat hierzu mit Urteil vom 8. Januar 2014 (Az: I ZR 169/12 „BearShare“) festgelegt, dass hierzu genügt, wenn der Anschlussinhaber angibt:

„(…), ob andere Personen und gegebenenfalls welche anderen Personen selbständigen Zugang zu seinem Internetanschluss hatten und als Täter der Rechtsverletzung in Betracht kommen.“ (BGH Urteil vom 08.01.2014, Az.: I ZR 169/12)

Weitere Ermittlungen zur Täterschaft oder gar eine Benennung des für die Rechtsverletzung Verantwortlichen sind jedoch nicht notwendig (so auch BGH, Urteil vom 06.10.2016, Az.: I ZR 154/15).

In dem vom BGH bestätigten Urteil des LG Braunschweig verwies der Beklagte auf seine Ehefrau und deren selbstständige Zugriffsmöglichkeit auf den Internetanschluss mittels eigenem PC sowie das sein damals eingesetzter Router eine Sicherheitslücke aufwies, so dass auch die Möglichkeit der Nutzung des Anschlusses durch unbekannte Dritte bestanden hat:

„Dieser sekundären Darlegungslast ist der Beklagte hier nachgekommen, indem er seine Ehefrau als Mitnutzerin des Internetanschlusses benannt und ferner konkret zum eingesetzten Router und der im Zusammenhang mit dem Router bestehenden Sicherheitslücke vorgetragen hat. Eines weitergehenden Vortrags bedurfte es nach Auffassung der Kammer nicht.“ (LG Braunschweig, Urteil vom 01.07.2015, Az.: 9 S 433/14)

Wir vertreten häufig Mandanten nach Erhalt von Abmahnungen wegen Filesharing. Ziel unserer Vertretung ist eine effektive, schnelle Abwehr vor zu hohen oder gar unberechtigten Forderungen im Interesse unserer Mandanten.


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