Waldorf Frommer: Filesharing-Abmahnung „The Mechanic – Resurrection” 915 € erhalten?

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Erneut wurde unsere Kanzlei wegen Erhalts einer Filesharing-Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte aus München mit deren Bearbeitung beauftragt. In dem nunmehrigen Fall wurde uns eine Abmahnung wegen des Kinofilms „The Mechanic – Resurection“ mit Jason Statham vorgelegt.

Die Abmahnung enthält wiederum Hinweise zu der den Anschlussinhaber treffenden Vermutung der Verantwortlichkeit für Rechtsverletzungen. Diese Vermutung kann jedoch im günstigsten Fall widerlegt und die von Waldorf Frommer geforderten Ansprüche insgesamt zurückgewiesen werden. Denn der Anschlussinhaber haftet nicht generell für sämtliche, über dessen Anschluss begangene Urheberrechtsverletzungen. Der Anschlussinhaber hat diese Vermutung jedoch anhand eines konkreten Vortrags zur Nutzung des Internetanschlusses zu widerlegen, erst dann liegt die Beweislast bei den Rechteinhabern. So verlangt und führt der BGH in seiner Entscheidung vom 12. Mai 2016 (Urteil vom 12.05.2016, Az.: I ZR 48/15) aus:

„Für die Frage, wer als Täter eines urheberrechtsverletzenden Downloadangebots haftet, kommt es nicht auf die Zugriffsmöglichkeit von Familienangehörigen im Allgemeinen, sondern auf die Situation im Verletzungszeitpunkt an (BGH, GRUR 2016, 191 Rn. 39 – Tauschbörse III). Der Inhaber eines Internetanschlusses wird der ihn treffenden sekundären Darlegungslast in Bezug darauf, ob andere Personen als Täter der Rechtsverletzung in Betracht kommen, erst gerecht, wenn er nachvollziehbar vorträgt, welche Personen mit Rücksicht auf Nutzerverhalten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie in zeitlicher Hinsicht Gelegenheit hatten, die fragliche Verletzungshandlung ohne Wissen und Zutun des Anschlussinhabers zu begehen.“ (BGH a.a.O. Rd. 34)

Weitere Ermittlungen zur Täterschaft oder gar eine Benennung des für die Rechtsverletzung Verantwortlichen sind jedoch nicht notwendig (so auch BGH, Urteil vom 06.10.2016, Az.: I ZR 154/15).

Falls auch Sie eine solche Abmahnung wegen illegalen Filesharings erhalten haben, setzen Sie sich mit unserer Kanzlei in Verbindung – wir beraten Sie gern und geben konkrete Handlungshinweise zum empfohlenen weiteren Vorgehen.

Wir vertreten häufig Mandanten nach Erhalt von Abmahnungen wegen Filesharings. Ziel unserer Vertretung ist eine effektive, schnelle Abwehr vor zu hohen oder gar unberechtigten Forderungen im Interesse unserer Mandanten.

Rechtsanwalt Daniel Baumgärtner


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