Waldorf Frommer Mahnbescheid und Klage für Verstöße aus 2015

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Aktuell erreichen uns sehr viele Anfragen hinsichtlich eines Waldorf Frommer Mahnbescheids oder einer Waldorf Frommer Klage. Entgegen vielen Berichterstattungen aus dem Internet sind Waldorf Frommer Klagen eher die Regel als die Ausnahme – jedenfalls, wenn der Abgemahnte in Süddeutschland wohnt.

Was ist an den aktuellen Waldorf Frommer Klagen besonders?

Was allerdings für Verwirrung bei vielen Abgemahnte sorgt, ist, dass nun auch Klagen eingereicht werden für Abmahnungen, die vor 5 Jahren oder älter ausgesprochen werden.  Aufgrund der Vielzahl der Anfragen, die wir täglich zu diesen Konstellationen erhalten, hier einmal eine kurze Darstellung der Rechtslage in Frage und Antworten.

Sind Ansprüche aus 2015 nicht bereits verjährt?

Die Abmahnkosten verjähren nach 3 Jahren und beginnen am Ende des Jahres der ausgesprochenen Abmahnung.

Schadensersatzansprüche verjähren aber nach der BGH-Entscheidung Everytime we touch (AZ I ZR 48/15 vom 12. Mai 2016) erst nach 10 Jahren

Gilt die Entscheidung des BGH AZ I ZR 48/15 denn rückwirkend?

Viele Abgemahnte argumentieren in unseren Erstberatungen, dass das aber doch nicht rückwirkend gelt kann, also zumindest die Fälle, die 2016 verjährt waren, dann auch erledigt sein müssen. Das ist leider nicht zutreffend. Gesetze wirken nicht rückwirkend. Hier geht es aber um eine Entscheidung der BGH, dieser legt das Gesetz aus, also erklärt, was das Gesetz meint. Der BGH erläutert also, wie es schon immer war.

Wie stehen die Chancen den Rechtsstreit zu gewinnen?

Diese Frage höre ich mindestens zweimal am Tag, oftmals ohne, dass ich überhaupt den Sachverhalt kenne. Als Faustregel gilt, gute bis sehr gute Chancen einen Rechtsstreit zu gewinnen, haben Sie wenn Sie einen Täter benennen können. Der bloße Hinweis man habe öfter Besuch gehabt, wisse aber nicht, wer das gewesen sei, reicht jedenfalls nicht aus. Eine Einschätzung der Chancen ist ohne eine individuelle Besprechung nicht möglich.

Was sollten Sie tun, wenn Sie eine Waldorf Frommer Klage erhalten haben?

Sie sollten sich nach Erhalt einer Waldorf Frommer Klage in jedem Fall anwaltlich beraten und vertreten lassen. Im Zweifel ist es besser sich bereits außergerichtlich an einen Anwalt zu wenden, aber wenn der Fall gerichtlich wird, ist unmittelbares Handeln erforderlich.

Was kann ein Anwalt erreichen?

Wir konnten schon eine Vielzahl von Filesharing-Verfahren für unsere Mandanten gewinnen, in der Praxis werden aber deutlich mehr Verfahren verglichen, als es Urteile gibt. Daher zielt unsere Vertretung darauf ab, entweder das Verfahren zu gewinnen oder einen Vergleich zu finden, mit dem unser Mandant leben kann oder will.

Wenn Sie Fragen haben, rufen Sie Dr. Wachs für eine kurze kostenlose Ersteinschätzung an.


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