Waldorf Frommer mahnt ab - „Der Richter - Recht oder Ehre“

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Anschlussinhaber bekommen in letzter Zeit urheberrechtliche Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer (www.wvr-law.de/filesharing-abmahnung-waldorf-frommer) wegen mutmaßlicher Urheberrechtsverletzungen an dem Film „Der Richter – Recht oder Ehre“.

Das US-amerikanische Filmdrama aus dem Jahr 2014 handelt von Hank Palmer (Robert Downey Jr.), der seinen Vater vor Gericht verteidigt und dafür in einem sehr persönlichen Umfeld ermitteln muss.

Die Münchner Kanzlei versendet Abmahnschreiben an Anschlussinhaber, in denen sie zu der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung innerhalb einer knapp bemessenen Frist auffordert und zu der Zahlung eines Pauschalbetrages in Höhe von 815,00 Euro.

Dem Betroffenen wird vorgehalten, dass er den Film innerhalb eines peer-to-peer-Netzwerks (p2p) anderen Nutzern unerlaubt zum Download angeboten und somit öffentlich zugänglich gemacht hat. Gem. § 19 a UrhG steht das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung jedoch ausschließlich dem jeweiligen Urheber beziehungsweise Rechteinhaber zu.

Unterschreiben Sie nicht die vorformulierte Unterlassungserklärung!

Sie sollten nicht die mitgeschickte Unterlassungserklärung unterzeichnen, da sie häufig Regelungen enthält, die Sie unangemessen benachteiligen. Unter anderem kann sie folgende Regelungen enthalten:

  • ein Schuldanerkenntnis, welches bei gerichtlichen Streitigkeiten als Beweismittel gegen Sie verwendet werden kann,
  • die Verpflichtung zur Zahlung einer möglicherweise überhöhten Vertragsstrafe für den Fall einer Zuwiderhandlung,
  • ein Anerkenntnis der Forderung der Gegenseite,
  • die Bindung an die Erklärung über einen Zeitraum von 30 Jahren.

Wir raten Ihnen daher zu der Abänderung der Unterlassungserklärung. Eine solche Modifizierung sollte durch einen fachkundigen Rechtsanwalt erfolgen, da dieser weiß welche Angaben notwendig sind.

Zudem kann ein Anwalt Ihnen die bestehenden Verteidigungsmöglichkeiten aufzeigen und prüfen, ob und inwieweit Sie haften. Aus diesem Grund raten wir zu der Kontaktaufnahme mit einem Anwalt vor Ablauf der Ihnen gesetzten Frist.

Melden Sie sich noch heute bei unserem erfahrenen Team von Abmahnhelfer.de. Wir sind jeden Tag für Sie unter der Telefonnummer: 030 965 35 854 erreichbar und bieten Ihnen ein kostenloses Erstgespräch an, in welchem Sie auch eine anwaltlicher Ersteinschätzung erhalten werden.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Abmahnhelfer.de Team!


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