Waldorf Frommer mahnt wegen Urheberrechtsverletzung bei 2 Broke Girls im Auftrag von Warner Bros. Entertainment

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Wenn Sie eine Abmahnung 2 Broke Girls von Waldorf Frommer aus München erhaben, befinden Sie sich in guter Gesellschaft. Eine Vielzahl von Anschlussinhabern hat in den letzten Monaten teure Post aus München erhalten. Viele Anschlussinhaber wissen nicht einmal, weshalb Sie die Waldorf Frommer Abmahnung wegen 2 Broke Girls erhalten haben.

Die Serie handelt von zwei Kellnerinnen, die sich mit dem Verkauf von amerikanischen Süßwaren selbstständig machen wollen. Die Serie ist in den USA und Deutschland sehr erfolgreich und erfreut sich auch in Tauschbörsen großer Beliebtheit.

Was von Waldorf Frommer gefordert wird

Die Waldorf Frommer Rechtsanwälte fordern für das angebliche illegale Anbieten einer oder mehrerer Folgen der Serie „2 Broke Girls“ pro Folge einen Lizenzschadensersatz von € 250,00 sowie € 215,00 Anwaltskosten, bei einer Abmahnung mit 3 Folgen also insgesamt € 965 zur außergerichtlichen Erledigung des Falls.

Des Weiteren soll der Abgemahnte einen lebenslang gültigen Unterlassungsvertrag mit Vertragsstrafeversprechen unterschreiben.

Was man bei einer Abmahnung wegen 2 Broke Girls tun kann

Gehen Sie davon aus, dass jemand tatsächlich die Urheberrechtsverletzung wie beschrieben begangen hat. Die Mitnutzer Ihres Internetanschlusses sind oft peinlich berührt, wenn man ihnen die Abmahnung von Waldorf Frommer vorlegt und leugnen dann oft die Tat.

Gerade dann, wenn als Täter andere in Betracht kommen (Partner, Mitbewohner, Kinder, Gäste u. a.) hat der Anschlussinhaber, der nicht Täter war, die Möglichkeit, die Abmahnung zurückzuweisen, wenn er seine Belehrungs- und Prüfpflichten erfüllt hat.

Der BGH hat entschieden, dass der Anschlussinhaber nicht für volljährige Familienmitglieder und Mitbewohner haftet, die ohne seine Kenntnis Rechtsverletzungen begehen. Haben dagegen die Urheberrechtsverletzungen begangen, so hängt die Haftung der Eltern hierfür davon ab, ob sie ihre Kinder über die verbotene Teilnahme an Internettauschbörsen im Vorfeld aufgeklärt haben und zu keiner Zeit davon ausgehen konnten, dass ihr Kind sich nicht an das Verbot hält.

Sollte der Vorwurf und der Abgemahnte als Täter zutreffen, empfiehlt sich regelmäßig, über einen auf diesem Gebiet erfahrenen Rechtsanwalt wie Matthias Hechler, M.B.A. eine sogenannte modifizierte (also inhaltlich eingeschränkte und auf den Fall bzw. die Haftungssituation angepasste) Unterlassungserklärung abzugeben

Rechtsanwalt Hechler, M.B.A. hat über 17.000 Abmahnungen bearbeitet

Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A. ist seit über 5 Jahren als Anti-Abmahnanwalt bei Filesharing-Abmahnungen tätig und hat über 17.000 Abmahnungen wegen Tauschbörsen bearbeitet, darunter tausende der Kanzlei Waldorf Frommer.

Er berät Sie gerne im Rahmen einer kostenlosen telefonischen Ersteinschätzung, ob Sie überhaupt haften und eine modifizierte Unterlassungserklärung abgeben müssen oder, ob Ihre Haftung komplett entfällt.

Rufen Sie mich für eine kostenlose Erstberatung täglich von 8:00 Uhr bis 20:00 an oder nutzen Sie das Kontaktformular unter www.abmahnungs-abwehr.de/waldorf-frommer-abmahnung.

Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A. steht für:

  • Erfahrung mit über 17.000 Filesharing-Abmahnungen
  • Keine unnötige modifizierte Unterlassungserklärung
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