Abmahnung Waldorf Frommer - "2 Broke Girls" - im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH

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Die Rechtsanwälte Waldorf Frommer mahnen nach wie vor im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH wegen Filesharings an der Fernsehserie „2 Broke Girls” ab.

Die US-amerikanische TV-Serie „2 Broke Girls” handelt von zwei jungen Frauen Max und Caroline, die in einem Schnellrestaurant in New York arbeiten – die beiden Kellnerinnen wollen ihren Traum verwirklichen und eine Konditorei eröffnen. Nur fehlt ihnen dazu bislang das nötige Geld.

Dem Empfänger des Abmahschreibens wird vorgeworfen, er habe über seinen Internetanschluss die Serie „2 Broke Girls” mittels Filesharing heruntergeladen. An dieser Fernsehserie halte die Warner Bros. Entertainment GmbH die ausschließlichen deutschlandweiten Nutzungsrechte. Aus diesem Grund stelle das Anbieten der Fernsehserie „2 Broke Girls” in Filesharingnetzwerken eine Verletzung dieser Rechte dar.

Der Empfänger des Schreibens wird zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert. Des Weiteren wird die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrags, dessen Höhe von der Anzahl der abgemahnten TV-Folgen abhängt, verlangt.

Unterlassungserklärung für „2 Broke Girls”

Unterzeichnen Sie keinesfalls die beigefügte Unterlassungserklärung. Sie ist ihrem Inhalt nach zu weit gefasst und kann vor Gericht als Schuldeingeständnis gewertet werden. Sie birgt darüber hinaus finanzielle Risiken. Aus diesem Grund sollte die geforderte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung keinesfalls unverändert abgegeben werden. Damit die strafbewehrte Unterlassungserklärung nicht als Schuldeingeständnis gewertet werden kann, sollten Sie diese in modifizierter Form abgeben – Sie können z.B. versichern, dass Sie bislang die TV – Serie „2 Broke Girls” nicht heruntergeladen haben und dies auch in Zukunft nie tun werden.

Statt einer konkreten Höhe der Vertragsstrafe, empfehlen wir Ihnen, eine zahlenmäßig unbestimmte Vertragsstrafe zu versprechen, deren Höhe von der Rechteinhaberin Warner Bros. Entertainment GmbH nach billigem Ermessen festzusetzen und im Streitfall vom zuständigen Gericht zu überprüfen ist (sog. Hamburger Brauch).

Muss man den geforderten Vergleichsbetrag bezahlen?

Wir empfehlen Ihnen zunächst eingehend zu prüfen, ob überhaupt eine Urheberrechtsverletzung vorliegt. Möglicherweise haben Sie selbst keine Urheberrechtsverletzung vorgenommen, sondern Ihre Familienmitglieder oder sogar Dritte. Darüber hinaus sind die Forderungen oft deutlich überhöht. In diesen Fällen bestehen gute Chancen, die Geldforderungen abzuwehren.

Beachten Sie: Der Bundestag hat bereits im Juni 2013 das Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken beschlossen, das unter anderem die Abmahngebühren gegenüber Verbrauchern regelt. Dieses Gesetz deckelt die Rechtsanwaltsgebühren bei einer Abmahnung gegenüber Verbrauchern auf 124,00 EUR netto.

Haben auch Sie eine Abmahnung der Rechtsanwälte Waldorf Frommer aufgrund einer Urheberrechtverletzung an der Fernsehserie „2 Broke Girls” erhalten, bewahren Sie Ruhe und wenden Sie sich an einen versierten Rechtsanwalt. Ein fachkundiger Rechtsanwalt kann prüfen, ob Sie als Anschlussinhaber überhaupt haften – etwa wenn Ihre Kinder die Folgen der Fernsehserie „2 Broke Girls“ heruntergeladen haben. Des Weiteren kann ein kompetenter Rechtsanwalt helfen, eine modifizierte Unterlassungserklärung zu formulieren.

Natürlich stehen wir Ihnen für Rückfragen persönlich oder telefonisch zur Verfügung. Rufen Sie uns an. Wir würden uns freuen, Sie in dieser Angelegenheit zu unterstützen.

Sievers & Collegen

- Rechtsanwaltskanzlei -


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