Waldorf Frommer „Man of Steel" Abmahnung für Warner Bros. Entertainment GmbH – muss ich bezahlen?

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Die Waldorf Frommer Rechtsanwälte (München) mahnen auch in diesem Sommer 2013 Kinofilme und DVD Neuerscheinungen wie z.B. den Blockbuster „Man of Steel" im Auftrag ihrer Mandantin der Warner Bros. Entertainment GmbH wegen Urheberrechtsverletzungen in sogenannten Internet-Tauschbörsen, wie z.B. BitTorrent ab.

Das 7 Seiten umfassende Abmahnschreiben der Kanzlei Waldorf Frommer beinhaltet neben einer Zahlungsaufforderung in Höhe von 956,00 EUR für Schadensersatz und Rechtsanwaltskosten, die Aufforderung zur Abgabe einer vorgefertigten auf Seite 6 der Abmahnung eingefügten Unterlassungserklärung für den Film „Man of Steel".

Was können Sie tun, müssen Sie in jedem Fall bezahlen und die geforderten Ansprüche von Waldorf Frommer vollständig erfüllen?

Zunächst sollte die als Vorschlag erstellte Unterlassungserklärung nicht arglos und ohne vorherige Prüfung unterschrieben werden, da diese als Schuldeingeständnis gewertet werden kann. Eine sog. modifizierte Unterlassungserklärung ohne gleichzeitige Anerkennung der geltend gemachten weiteren Ansprüche zu unterzeichnen und abzugeben hilft ebenfalls zur Erfüllung und Risikominimierung des geforderten Unterlassungsanspruchs. Dabei sollten dringend die erwähnten Fristen beachtet werden - ggf. ist bei zu kurzer Reaktionszeit eine Fristverlängerung zu fordern.

Bei der vorgelegten Abmahnung wegen Tauschbörsennutzung und Ansprüchen aus einer Urheberrechtsverletzung gegen den Anschlussinhaber ist allein dessen Verantwortlichkeit zu prüfen. So haftet der Anschlussinhaber nicht für ein ausreichend gesichertes W-LAN. Der Anschlussinhaber haftet auch nicht automatisch für den Ehegatten oder seine volljährigen Kinder / Mitbewohner. Bei minderjährigen Kindern wird zumindest eine Belehrung gefordert. Daher ist zunächst der konkrete Sachverhalt des Einzelfalles mit den Vorwürfen aus der Abmahnung zu vergleichen und danach eine Entscheidung zum weiteren Vorgehen zu treffen. Da Waldorf Frommer regelmäßig hohe Streitwerte von 10.000 EUR für die Abmahnung zugrunde legt, ergeben sich bereits Anwaltskosten in Höhe von 506,00 EUR.

Sollten auch Sie Fragen zu einer Waldorf Frommer Abmahnung und zu den Ansprüchen bzw. zu Möglichkeiten der Vorbeugung vor weiteren Abmahnungen haben, so können Sie mich gern kontaktieren, ich vertrete Ihre Interessen bundesweit zum Pauschalpreis. Ziel der Vertretung ist eine schnelle und vor allem wirksame Abwehr vor zu hohen Forderungen.

Daniel Baumgärtner

Rechtsanwalt

Telefon: 0341/4925 00-01 (Vertretung bundesweit zum Pauschalpreis)

E-Mail Kontakt baumgaertner@bf-law.de

Internet www.rechtsanwalt-baumgaertner.de


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