Waldorf Frommer Rechtsanwälte | Abmahnung wegen "Nightcrawler" | Nicht zahlen - nicht unterschreiben!

  • 2 Minuten Lesezeit

Die Münchner Waldorf Frommer Rechtsanwälte verschicken momentan Abmahnungen wegen des Films „Nightcrawler“ und erheben Klagen an verschiedenen Amtsgerichten wegen anderer Filme. Wie reagieren? Was tun? Lesen Sie hier, ob es in Ihrem Fall eine Chance auf Verteidigung gibt.

Abmahnung von Waldorf wegen „Nightcrawler“ – was ist das?

Inhaber der Verwertungsrechte an dem Film „Nightcrawler“ ist in Deutschland die Tele München Fernseh GmbH +Co. Produktionsgesellschaft. Diese hat die Münchner Rechtsanwälte Waldorf Frommer beauftragt, die wohl größte Kanzlei für Filesharing-Abmahnungen in Deutschland.

Laut dem Schreiben hat jemand über den Internetanschluss des Betroffenen den Film „Nightcrawler“ angeboten. Man kann fast immer davon ausgehen, dass dies auch stimmt. Es geht nicht um das Herunterladen (dies kann lange vor dem Tatzeitpunkt geschehen sein), sondern um das Anbieten. Dies funktioniert automatisch bei laufendem PC, ohne dass jemand wie der Fuchs vor dem Kaninchenbau vor dem Computer sitzt. Ausreden, wie „alle waren in der Schule“ oder „alle bei der Arbeit“, verstricken daher nicht.

Folglich werden eine Unterlassungserklärung und die Zahlung von € 815,00 gefordert.

Liest man die Waldorf-Frommer-Abmahnung als juristischer Laie, geht man davon aus, der Abgemahnte hafte automatisch. Dies stimmt jedoch nicht. Nur der Täter und der Störer haften. Oft ist der Abgemahnte jedoch weder Täter noch Störer (= Haftung für Dritte wegen Pflichtverletzungen).

Wer kann sich gegen die Forderungen wehren?

Wer weder Täter noch Störer ist, sollte niemals eine „modifizierte“ oder andere Unterlassungserklärung abgeben. Denn jede Unterlassungserklärung ist lebenslang gültig und kann Vertragsstrafen von über € 5.000,00 pro Verstoß in Zukunft auslösen.

Oft nutzen mehrere Personen den Internetanschluss. Dann ist die rechtliche Vermutung, dass der Anschlussinhaber auch der Täter war, entkräftet. Die dann infrage kommende Störerhaftung ist zusätzlich immer dann beseitigt, wenn der Abgemahnte keine Pflichten verletzt hat.

Kontaktieren Sie mich nach Erhalt der Abmahnung wegen „Nightcrawler“ sofort. Wenn Sie mir die konkreten Umstände und die Nutzer Ihres Anschlusses schildern, kann ich Ihnen bereits in einem kostenlosen Erstgespräch sagen, ob Verteidigungschancen bestehen, oder ob man sich lieber mit den Waldorf Frommer Rechtsanwälten einigt.

Kostenlose Erstberatung bei Waldorf-Frommer-Abmahnungen bundesweit

Nehmen Sie als Abgemahnter gerne meine kostenlose bundesweite Erstberatung täglich von 8:00 Uhr bis 20:00 Uhr (Telefonnummer siehe oben rechts auf dieser Seite) in Anspruch, gerne auch am Wochenende. Mehr Informationen, Tipps und ein Kontaktformular erhalten Sie unter: www.abmahnungs-abwehr.de/waldorf-frommer-abmahnung/.

Die Anwaltskanzlei Hechler hat tausende Abmahnungen bearbeitet. Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A. hilft Ihnen gerne, wenn Sie eine Abmahnung der Waldorf Frommer Rechtsanwälte wegen „Nightcrawler“ oder anderen Filmen erhalten haben. Bei mir steht die individuelle Beratung im Vordergrund.

Ich berate Sie bei Erhalt einer Abmahnung wegen Filesharings gerne und vertrete im Bedarfsfall Ihre Interessen gegenüber der Kanzlei Waldorf Frommer zu einem fairen Pauschalpreis.

Lesen Sie hier die Bewertungen meiner Mandanten.

Die Vorteile der Anwaltskanzlei Hechler sind:

  • Keine standardmäßige Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung
  • Erfahrung mit über 17.000 Filesharing-Abmahnungen
  • Beratung auch am Wochenende
  • Faire Pauschalpreise
  • Bundesweite Hilfe

Ich freue mich auf Ihren Anruf.

Lesen Sie auch hier über eine Waldorf-Frommer-Abmahnung wegen „Inside Liewyn Davis”.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Matthias Hechler M.B.A.

Beiträge zum Thema