đŸš”đŸ’„âœâ—Wann habe ich einen Anspruch auf Pflichtverteidigung im Strafverfahren? Wie hoch sind die Kosten?

  • 1 Minuten Lesezeit

 Voraussetzungen fĂŒr einen Anspruch auf Pflichtverteidigung:

⚖ Voraussetzung📌 
ErklÀrung
🔮 Schwere der TatWenn dem Beschuldigten ein Verbrechen oder eine Strafe von mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe droht.
⚠ Schwierigkeit der RechtslageFalls das Verfahren komplex ist oder schwierige rechtliche Fragen geklĂ€rt werden mĂŒssen.
đŸ§‘â€âš•ïž UnfĂ€higkeit zur SelbstverteidigungWenn der Angeklagte geistig oder körperlich nicht in der Lage ist, sich selbst zu verteidigen.
🚔 Möglichkeit der UntersuchungshaftFalls der Beschuldigte bereits in Untersuchungshaft sitzt oder eine solche droht.
đŸ›ïž Vertretung vor höheren GerichtenVor dem Oberlandesgericht oder dem Bundesgerichtshof ist ein Verteidiger zwingend vorgeschrieben.
🆘 Opfer schwerer StraftatenBei bestimmten Opfern von Sexualstraftaten kann ein Pflichtverteidiger gestellt werden.

❗❗❗❗❗❗❗❗❗❗❗❗❗❗❗❗❗❗❗❗❗

TIPP!

Sollten Sie einen Anspruch auf eine Pflichtverteidigung haben, nutzen Sie die Chance diesen selbst auszuwÀhlen!

▶ GemĂ€ĂŸ § 142 I StPO soll dem Beschuldigten Gelegenheit gegeben werden, innerhalb einer Frist den Anwalt seines Vertrauens vorzuschlagen. Bevor also das Gericht einen Pflichtverteidiger bestellt, erhĂ€lt man die Aufforderung, selbst einen Anwalt zu benennen.

Wie hoch sind die Kosten der Pflichtverteidigung?

▶ ZunĂ€chst ĂŒbernimmt das Gericht die Kosten (unabhĂ€ngig von Ihren wirtschaftlichen VerhĂ€ltnissen!) 

▶ Im Falle einer Verurteilung bestimmt das Gericht in derRegel, dass Sie die gesamten Kosten des Verfahrens und damit auch die GebĂŒhren Ihres Pflichtverteidigers zu tragen haben.


Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme

RechtsanwÀltin Raphaela Dichtl 

Nikolastraße 16

94032 Passau

www.rechtsanwaltskanzlei-raphaela-dichtl.com

Um dieses Video anzuzeigen, lassen Sie bitte die Verwendung von Cookies zu.

Foto(s): Bild von Dennis Weiland auf Pixabay

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von RechtsanwÀltin Raphaela Dichtl

BeitrÀge zum Thema