Wann ist man rechtskräftig geschieden?

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Die folgenden Hinweise sind unverbindlich, das heißt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Es wird keine Gewähr für Richtigkeit und/oder Vollständigkeit übernommen.

1. Was bedeutet die Rechtskraft?

Rechtskräftige Scheidung bedeutet, dass der Scheidungsausspruch mit Rechtsmitteln nicht mehr angefochten werden kann. Der Scheidungsbeschluss (früher hieß der Scheidungsbeschluss: Scheidungsurteil) ist dann bestandskräftig.

2. Wie tritt die Rechtskraft ein?

2.1. Rechtsmittelverzicht im Scheidungstermin

Sind beide Eheleute im Scheidungstermin anwaltlich vertreten, können sie über ihre Anwälte einen Rechtsmittelverzicht aussprechen lassen, mit der Folge, dass sie dann im Termin sofort rechtskräftig geschieden sind.

2.2. Ablauf der Rechtsmittelfrist

Wird im Scheidungstermin kein Rechtsmittelverzicht erklärt, wird die Scheidung automatisch rechtskräftig einen Monat nach Zustellung des Scheidungsbeschlusses an beide Ehepartner, sofern kein Ehepartner Rechtsmittel innerhalb der offenen Rechtsmittelfrist gegen den Scheidungsbeschluss einlegt.

3. Woher weiß man, wann der Scheidungsbeschluss rechtskräftig geworden ist?

Wurde im Scheidungstermin ein Rechtsmittelverzicht ausgesprochen, erhält man anschließend vom Gericht den Scheidungsbeschluss, auf dem die Rechtskraft bereits vermerkt ist.

Wurde im Scheidungstermin kein Rechtsmittelverzicht erklärt und tritt die Rechtskraft erst einen Monat nach Zustellung ein, erhält man vom Familiengericht irgendwann nach Eintritt der Rechtskraft eine verkürzte Ausfertigung des Scheidungsbeschlusses mit Rechtskraftvermerk. Je nach Auslastung der Geschäftsstelle des Familiengerichts kann es mehrere Wochen dauern, bis die Geschäftsstelle dieses Dokument verschickt.

Den Rechtskraftvermerk des Gerichts sollte man sehr gut aufheben, denn man wird ihn in seinem weiteren Leben noch öfters gegenüber Behörden oder sonstigen Dritten benötigen, insbesondere dann, wenn man nachweisen muss, dass und seit wann man rechtskräftig geschieden ist.

In familienrechtlichen Angelegenheiten stehe ich Ihnen als kompetente Ansprechpartnerin zur Verfügung. Bitte nehmen Sie per E-Mail oder telefonisch Kontakt mit mir auf, wenn Sie an einer kostenpflichtigen Beratung interessiert sind. In einem Besprechungstermin können wir das weitere Vorgehen in Ihrem Fall persönlich miteinander abstimmen.


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