Warum man einem Pflichtverteidiger vertrauen sollte

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Wenn man in einem Ermittlungs- oder Strafverfahren beschuldigt wird, eine Straftat begangen zu haben, hat man das Recht auf einen Verteidiger. In manchen Fällen ist die Verteidigung sogar notwendig, das heißt, man muss sich von einem Anwalt vertreten lassen. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn man ein Verbrechen begangen haben soll, wenn man in Untersuchungshaft kommen soll oder sich selbst nicht verteidigen kann.

In solchen Fällen gibt es zwei Möglichkeiten: Man kann einen Wahlverteidiger suchen bzw. benennen, den man selbst bezahlt oder es wird ein Pflichtverteidiger vom Gericht beigeordnet, der vom Staat bezahlt wird. Viele Beschuldigte meinen, dass ein Wahlverteidiger besser ist als ein Pflichtverteidiger, weil er angeblich mehr Zeit und Engagement für den Fall hat. Das ist aber nicht der Fall. Hier einige Gründe, weshalb dem Pflichtverteidiger vertraut werden sollte:

  • Ein Pflichtverteidiger ist nicht schlechter qualifiziert als ein Wahlverteidiger. Er muss die gleichen Anforderungen erfüllen, um als Anwalt zugelassen zu werden, und er hat in der Regel viel Erfahrung im Strafrecht (sonst würde er vom Gericht in der Regel nicht benachrichtigt und beigeordnet werden).  
  • Ein Pflichtverteidiger hat keinen Nachteil gegenüber einem Wahlverteidiger. Er hat die gleichen Rechte und Pflichten, den gleichen Zugang zu den Akten und Beweismitteln, und die gleichen Möglichkeiten, mit der Staatsanwaltschaft und im weiteren Verlauf mit dem Gericht zu verhandeln. Er muss sich genauso für die Interessen des Beschuldigten einsetzen wie ein Wahlverteidiger.
  • Ein Pflichtverteidiger kostet weniger Geld als ein Wahlverteidiger. Wer einen Wahlverteidiger beauftragt, muss diesen aus eigener Tasche bezahlen. Wer einen Pflichtverteidiger beigeordnet erhält, dann übernimmt der Staat zumindest teilweise die Kosten.
  • Ein Pflichtverteidiger kann auch Vorteile bringen, die ein Wahlverteidiger nicht hat. Zum Beispiel wird er helfen, eine Haftverschonung durch Beantragung einer Haftprüfung zu bekommen, wenn man in Untersuchungshaft gekommen ist. Er kann oftmals auch bei anderen rechtlichen Fragen weiterhelfen, die mit dem Fall zusammenhängen.

Ergebnis: Ein Pflichtverteidiger ist kein schlechterer Anwalt als ein Wahlverteidiger. Er kann dem Beschuldigten genauso gut oder in manchen Konstellationen sogar besser helfen, in einem Strafverfahren verteidigt zu werden. Man sollte dem Pflichtverteidiger daher vertrauen und mit diesem zusammenarbeiten, da man in den allermeisten Fällen davon profitiert und dabei das beste Ergebnis für sich erreicht.


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