Warum schweigen? – Das wichtigste Recht für die Vernehmung als Beschuldigter!

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Mein Lieblingsrecht ist das Recht zu schweigen. Meistens bin ich am glücklichsten, wenn andere davon Gebrauch machen.

„Nemo tenetur se ipsum accusare“, kurz „nemo tenetur“, zu Deutsch: „Niemand wird gezwungen, sich selbst anzuklagen“ ist einer der entscheidenden Grundsätze des Deutschen Strafrechts.

Genau genommen bedeutet das, Sie müssen als Beschuldigter in einem Strafverfahren nichts, aber auch gar nichts sagen, außer Ihre persönlichen Daten. Und von diesem Recht sollten Sie dringend Gebrauch machen, wenn Sie wollen, dass Ihr Verteidiger noch etwas für Sie herausholen kann.

Leider haben die meisten Menschen dennoch das Bedürfnis, mit der Polizei zu reden. Der Gedanke, der mir oft mitgeteilt wird, ist: „Wenn ich nichts sage, mache ich mich dann nicht verdächtig?“

Vielleicht. Vor der Polizei. Aber so sehr die Polizei das Verfahren zunächst in der Hand hat, so wenig hat sie in Wirklichkeit einen Einfluss darauf, wie es weitergeht. Der nächste, der die Akte bekommt, ist die Staatsanwaltschaft. Und die findet Sie nicht sympathisch oder verdächtig oder nett oder schweigsam. Die Staatsanwaltschaft kennt nur die Akte.

Was in der Akte steht, ist die Grundlage für Ihre spätere Verurteilung. 

Und hier ist der Hund begraben: Was Sie sagen, steht in der AKTE! Und je mehr in der Akte steht, desto leichter fällt die Anklage.

Was nicht in der Akte steht, kann noch den Weg in die Akte finden, aber was darin landet, findet den Weg nicht wieder heraus.

Ein fähiger Verteidiger wird den Inhalt der Akte mit Ihnen zusammen zu Ihrem Vorteil gestalten.

Aber auch ein fähiger Verteidiger ist in seinem eigenen Strafverfahren gut beraten, den Mund zu halten und die Hilfe eines ebenso fähigen Kollegen zu suchen.

Schweigen Sie und sagen Sie nichts. Ich würde dasselbe tun!


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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