Was bedeutet eigentlich Unterhalt?

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Mit „Unterhalt“  verbinden die meisten Menschen lediglich die Zahlung von Kindesunterhalt im Falle des Getrenntlebens der Eltern.

Dass es aber noch viel mehr Situationen und Möglichkeiten gibt, in welchen das Thema „Unterhalt“ zum Tragen kommt, ist oftmals gar nicht präsent.

Die Unterhaltspflicht dient dazu die Menschen, zu denen man eine verwandtschaftliche, eheliche oder eheähnliche Beziehung hat dahingehend zu unterstützen, dass diese ihre Lebensbedürfnisse bestreiten können. Diese besteht auch unabhängig davon, ob man sich gern hat oder eine Beziehung bzw. Kontakte pflegt. Allein die Tatsache, dass man in dieser familiären Bindung zueinander steht reicht aus, um eine Unterhaltspflicht zu begründen.

Voraussetzung ist grundsätzlich, dass der Unterhaltsgläubiger (die Person, welche den Anspruch inne hat) auch bedürftig ist und der Unterhaltsschuldner leistungsfähig ist. Besteht Uneinigkeit über das Bestehen von Unterhaltsansprüchen, ist es oftmals sehr schwierig eine Einigung zu erzielen.

Egal in welcher Art und Weise Sie als Unterhaltsgläubiger oder -schuldner betroffen sind, ein unterhaltsrechtliches Verfahren ist nervenaufreibend.

Die emotionale Belastung in einem solchen Prozess wird oftmals unterschätzt, denn hinter den „rechtlich relevanten“ vorzubringenden Tatsachen stehen oftmals noch verletzte Gefühle und ungeklärte Konflikte einer (ehemals) engen familiären Bindung.

Als Anwältin sehe ich meine Aufgabe darin, die Verantwortung zu übernehmen und eine vertrauensvolle Unterstützung zu gewährleisten. Ich prüfe die gesetzlichen Voraussetzungen umfassend und mache auf individuell geltende Besonderheiten aufmerksam. Ebenso kläre ich über Fachbegriffe auf und erläutere verfahrensrechtliche Abläufe.

Gerne berate ich auch Sie in unterhaltsrechtlichen Verfahren oder anderen familienrechtlichen Angelegenheiten.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten Familienrecht, Unterhaltsrecht

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