Was droht mir, wenn ich Fotos von und mit anderen Personen ohne Erlaubnis veröffentliche?

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Das Veröffentlichen von Fotos ist in der digitalen Welt heute gängige Praxis. Doch was vielen Menschen nicht bewusst ist, ist die rechtliche Dimension, die mit dem Posten von Fotos im Internet verbunden ist, insbesondere wenn diese Fotos andere Personen zeigen oder von anderen gemacht wurden. Es stellt sich die Frage: Was passiert, wenn man Fotos von anderen ohne deren Erlaubnis veröffentlicht?  

Recht am eigenen Bild

In Deutschland sind das Recht am eigenen Bild sowie das Urheberrecht die maßgeblichen Rechtsgrundlagen, die beim Veröffentlichen von Fotos eine Rolle spielen.

Das „Recht am eigenen Bild“ ist im Kunsturhebergesetz (KUG) verankert und besagt, dass jeder Mensch grundsätzlich selbst darüber bestimmen darf, ob Bilder von ihm veröffentlicht werden dürfen. Konkret regelt § 22 KUG, dass Abbildungen einer Person nur mit deren Einwilligung verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden dürfen. Ohne diese Einwilligung liegt daher in der Regel eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts vor.

Ausnahmen vom Einwilligungserfordernis:

Hiervon gibt jedoch in § 23 KUG Ausnahmen, etwa wenn es sich um Abbildungen von Personen der Zeitgeschichte handelt oder die abgebildete Person nur als Beiwerk auf einem Foto erscheint (z. B. in einer Menschenmenge). Dennoch müssen auch bei solchen Fällen die berechtigten Interessen der betroffenen Person gewahrt werden.

Urheberrecht

Neben dem Recht am eigenen Bild kommt das Urheberrecht ins Spiel, wenn das Foto von jemand anderem aufgenommen wurde. Derjenige, der das Foto gemacht hat, ist in der Regel auch der Urheber und hat somit das alleinige Recht zu bestimmen, wie und wo das Bild verbreitet und veröffentlicht wird. Werden solche Fotos ohne Einwilligung des Urhebers veröffentlicht, liegt regelmäßig eine Urheberrechtsverletzung vor.

Mögliche Konsequenzen bei Verstößen

Wenn Sie das Bild einer Person ohne deren Erlaubnis veröffentlichen, drohen zivilrechtliche Folgen:

Unterlassung: Die betroffene Person kann Unterlassung und die Entfernung des Fotos verlangen,  

Schadensersatz: Zudem kann sie Anspruch auf Schadensersatz haben. Die Höhe des Schadensersatzes hängt vom konkreten Fall ab, insbesondere davon, wie schwerwiegend die Persönlichkeitsrechtsverletzung ist.

Lizenzgebühren: Wenn es sich um eine Urheberrechtsverletzung handelt, kann der Fotograf auch Lizenzgebühren fordern, die für die unrechtmäßige Nutzung des Bildes anfallen.

In gravierenden Fällen kann das unerlaubte Veröffentlichen von Bildern auch strafrechtliche Folgen haben. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn durch die Veröffentlichung der Bilder die Rechte der betroffenen Person erheblich verletzt werden. Eine einschlägige Strafnorm ist § 201a StGB („Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen“), der Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren oder Geldstrafen vorsieht.

Beispiele aus der Praxis

In der Praxis kommt es immer wieder zu Fällen, in denen Personen unerlaubt Bilder von anderen im Internet veröffentlichen. So hat etwa das Oberlandesgericht Frankfurt in einem Fall entschieden, dass ein Fotograf eine hohe Entschädigung zahlen musste, weil er ein Bild ohne Zustimmung der abgebildeten Person veröffentlicht hatte.

Ein weiteres Beispiel: Ein Arbeitnehmer postete ein Bild seiner Kollegen ohne deren Einwilligung auf einer Social-Media-Plattform. Die Kollegen klagten auf Unterlassung und bekamen vor Gericht Recht, was zu erheblichen rechtlichen Kosten für den Arbeitnehmer führte.

Rechtstipp: 

Um rechtliche Probleme zu vermeiden, sollten Sie sich stets eine am besten schriftliche Einwilligung einholen, bevor Sie ein Bild einer Person veröffentlichen. Diese Einwilligung sollte klar und eindeutig festhalten, um welches Bild es geht und wie es verwendet werden darf. Falls Sie das Bild eines Dritten verwenden möchten, sollten Sie zusätzlich sicherstellen, dass der Urheber des Bildes in die Nutzung eingewilligt hat. Im Zweifel sollten Sie juristischen Rat einholen, bevor Sie Bilder veröffentlichen, insbesondere wenn Sie unsicher sind, ob eine Einwilligung vorliegt oder ob Sie sich auf eine der gesetzlichen Ausnahmen berufen können.

Wie können wir helfen?

Die Kanzlei Mutschke ist in Deutschland als eine der führenden Kanzleien im Bereich des Urheberrechts tätig. Kontaktieren Sie uns, gerne helfen wir auch Ihnen!

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Foto(s): pixabay

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