Was ist beim Umgang besser: Wechselmodell oder Residenzmodell?

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Die folgenden Hinweise sind unverbindlich, das heißt, keine Rechtsberatung im Einzelfall. Es wird keine Gewähr für Richtigkeit und/oder Vollständigkeit übernommen.

1. Möglichkeiten, den Umgang zu gestalten

Leben Eltern getrennt oder sind sie geschieden, so haben sie verschiedene Möglichkeiten, um den Umgang mit ihren Kindern zu gestalten: Sie können das Wechselmodell wählen oder das Residenzmodell.

2. Residenzmodell

Vom Residenzmodell spricht man, wenn die Kinder bei einem Elternteil fest leben und den Umgang mit dem anderen Elternteil, zum Beispiel, so wie es sehr häufig beim Residenzmodell gehandhabt wird, 14-tägig an den Wochenenden und in der Regel die hälftige Zeit in den Ferien, pflegen.

3. Wechselmodell

Seit geraumer Zeit ist das sogenannte Wechselmodell in aller Munde und gewinnt immer mehr Befürworter.

Vom Wechselmodell, insbesondere dem sogenannten paritätischen Wechselmodell, wird dann gesprochen, wenn sich die Kinder zu 50 % im Haushalt der Mutter und zu 50 % im Haushalt des Vaters aufhalten. In der Regel wechseln die Kinder wöchentlich oder alle 14 Tage von einem Elternteil zum anderen.

4. Welches Modell ist zu bevorzugen?

Welches Modell in welcher Familie besser zu handhaben und besser zum Wohle der Kinder ist, ist in jedem Einzelfall neu zu entscheiden. Das Wechselmodell funktioniert dann nicht, wenn die Eltern zu weit auseinanderleben und somit die Wege von einem elterlichen Haushalt zum anderen zu zeitintensiv werden und/oder die Anbindung an Kindergarten, Schule, Ausbildungsplatz etc. von dem einem elterlichen Haushalt aus sehr schlecht ist. Auch hier sollte Voraussetzung sein, dass Kindergarten, Schule und Ausbildungsplatz von beiden Haushalten aus gleich gut und gleich schnell für die Kinder zu erreichen sind.

Mit ein Kriterium, ob Wechselmodell oder Residenzmodell zu bevorzugen ist, sind auch die Arbeitszeiten der Eltern. Arbeitet ein Elternteil im Schichtbetrieb, dürfte das Wechselmodell wohl kaum zu praktizieren sein, weil es dann absehbare Probleme bei der Betreuung der Kinder gibt. 

Die Eltern sollten bedenken, dass jeder Wechsel der Kinder von dem einem Haushalt zu dem anderen für die Kinder Stress bedeutet und diese sehr belasten kann. Es besteht auch die Gefahr, dass Kinder, die das Wechselmodell praktizieren, sich in keinem Haushalt richtig zu Hause fühlen, weil sie permanent am Wechseln sind.

Da Kinder in aller Regel im mütterlichen Haushalt leben, fühlen sich die Väter oftmals beim Residenzmodell übergangen. Die Väter bemängeln, dass sie am Alltag ihrer Kinder in dem gleichen Maße teilhaben können, wie die Mütter. Manche Väter fühlen sich zu reinen „Freizeitvätern“ degradiert, die in erster Linie für den Freizeitspaß der Kinder da sind und denen die Kinderbetreuung an den Wochenenden oder in den Ferien obliegt. Diese Väter würden gern mehr Zeit mit ihren Kindern und vor allem auch mehr Alltag mit ihren Kindern verbringen und vor allem auch mehr Verantwortung für die Kinder übernehmen wollen. Für sie scheint das Wechselmodell eine ernst zu nehmende Alternative zum Residenzmodell zu sein.

Oftmals wünschen sich auch die Kinder bei der Ausgestaltung des Umgangs das Wechselmodell, da die Kinder, die ohnehin durch die Trennungssituation der Eltern meistens sehr belastet sind, beide Elternteile gleichermaßen lieben und somit mit beiden Elternteilen auch gleich viel Zeit verbringen wollen.

Die Lösung schlechthin gibt es sicherlich nicht. Es kommt immer auf den konkreten Einzelfall an. Im Vordergrund der Entscheidung, welches Modell praktiziert werden soll, steht regelmäßig das Wohl der Kinder. Eltern und Kinder sollten sich aber auch nicht scheuen, wenn sie zum Beispiel mit dem Wechselmodell begonnen haben und feststellen, dass dieses Modell aus welchen Gründen auch immer, für sie nicht geeignet ist, dann auf das Residenzmodell umzuschwenken und umgekehrt.

In familienrechtlichen Angelegenheiten stehe ich Ihnen als kompetente Ansprechpartnerin zur Verfügung. Bitte nehmen Sie per E-Mail oder telefonisch Kontakt mit mir auf, wenn Sie an einer kostenpflichtigen Beratung interessiert sind. In einem Besprechungstermin können wir das weitere Vorgehen in Ihrem Fall persönlich miteinander abstimmen.


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