Was ist der Nießbrauch im Erbrecht?

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Der Nießbrauch meint das unveräußerliche und unvererbliche Recht darauf, den Nutzen aus einer Sache oder eines Rechts zu ziehen. Hierbei werden dem Nießbraucher in der Regel nicht nur einzelne Nutzungsrechte gewährt, sondern das Recht zur umfassenden Nutzung des Gegenstandes inklusive des Erwerbs, also der Nutznießung der „Früchte", der Erzeugnisse, die daraus erwirtschaftet oder erworben werden können.

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Frankfurter Rechtsanwalt Erbrecht

Dr. Dr. Iranbomy

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